(ots) - Für die meisten Menschen ist der Kauf einer
Immobilie die größte Anschaffung, die sie im Laufe ihres Lebens
tätigen. Deshalb sollten Immobilienkäufer bei Vertrag und
Finanzierung mit äußerster Sorgfalt vorgehen.
2013 lebten rund 43 Prozent der 40 Millionen Haushalte in den
eigenen vier Wänden. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes
hervor. Nicht immer geht der Traum von der eigenen Immobilie gut aus.
Im ersten Halbjahr 2016 wurden rund 17.000 Immobilien in
Zwangsversteigerungen zum Kauf angeboten.
Oft führen geänderte Lebensbedingungen dazu, dass Käufer einen
Immobilienkredit nicht mehr bedienen können. Manchmal können auch
ungünstige Klauseln im Immobilienkaufvertrag den Käufer in
existenzbedrohende Situationen bringen.
"Normalerweise entspricht der Termin für die Übergabe dem
Zahlungstermin", so Daniel Biene, Gründer der
Rechtsdienstleistungs-Plattform Legalbase.de. "Wenn der
Ãœbergabetermin nicht festgelegt ist, oder erst ein Jahr nach Zahlung
stattfinden soll, kann das für den Käufer teuer werden. Nicht jeder
kann die Doppelbelastung von Miete und Immobilienkredit verkraften",
so Biene.
Gefährlich sind auch Formfehler, etwa wenn die Bezeichnung des
Kaufgegenstandes nicht den Angaben im Grundbuch entspricht. Im
schlimmsten Fall kann der Verkäufer den Kaufvertrag dann noch Jahre
später anfechten. Zudem werden die meisten Kaufverträge von Profis
wie Bauträgern oder Maklern aufgesetzt. Die Verträge sind zwar meist
rechtlich korrekt, entsprechen aber in der Regel vor allem den
Interessen des Verkäufers.
Ein häufiges Problem beim Wohnungskauf: Mündlich versprechen die
Verkäufer Sondernutzungsrechte, etwa bei Garage und Garten. Werden
diese Rechte nicht vertraglich erfasst, kann der Käufer später nicht
auf diese Rechte pochen.
"Wir empfehlen jedem Immobilienkäufer, den Kaufvertrag vor der
Unterzeichnung von einem qualifizierten Anwalt prüfen zu lassen",
sagt Daniel Biene. "Zwar sorgt der Notar dafür, dass der Vertrag
rechtlich einwandfrei ist. Es ist aber nicht seine Aufgabe dafür zu
sorgen, dass der Vertrag den Interessen des Käufers entspricht. Ein
Anwalt handelt dagegen immer im Sinne seines Mandanten."
Die Partneranwälte von Legalbase.de bieten eine ausführliche
Prüfung des Immobilienkaufvertrags ab einem Festpreis von 650 Euro
an. Zur Einordnung: Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 500.000
Euro können die Maklergebühren zwischen 15.000 Euro und 35.000 Euro
betragen.
Pressekontakt:
Dr. Daniel Biene (CEO)
Caroline Benzel
Tel.: 030-220124277
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