(ots) - Die Piloten der Lufthansa wollen am Mittwoch
ganztägig streiken. Dazu hat die Pilotengewerkschaft Vereinigung
Cockpit aufgerufen.
Arbeitsniederlegungen auf dem Rücken der Passagiere
Die Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten wird zu massiven
Beeinträchtigungen des Flugverkehrs führen. Tausende Passagiere sind
gezwungen, ihre Reisepläne zu ändern.
"Mit dem bereits 14.Streik in Folge wird der Arbeitskampf erneut
auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen. Eine vernünftige Lösung
ist überfällig, damit der Luftverkehr in Deutschland schnell wieder
voll funktioniert", erklärt Eve Büchner, die Gründerin von refund.me.
Was Passagiere jetzt wissen sollten
Kunden, deren Flug von den Streikmaßnahmen betroffen sein wird,
können ihren Flug kostenlos über die Webseite der Lufthansa sowie den
Kundenservice umbuchen oder stornieren.
Haben Passagiere bei Flugannullierung immer Anspruch auf eine
Entschädigungszahlung?
Nein - in dieser Situation nicht, da es sich um einen von einer
Gewerkschaft vorangekündigten Streik handelt.
Eine Ausnahme gibt es: der Passagier kann nachweisen, dass die
Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen
abzumildern.
Wenn zum Beispiel die Hotline nicht erreichbar ist oder keine
Mitarbeiter vor Ort sind, muss die Airline auch bei Streik
entschädigen.
"Passagiere sollten auf ihre Rechte pochen und sich von der
Fluglinie nicht vorschnell zurückweisen lassen", empfiehlt Sandra
Rosenberg, COO von refund.me.
Muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen?
Ja - die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, eine
angemessene Ersatzbeförderung für ihre Passagiere zu organisieren.
Diese sollten möglichst auf ein Angebot der Fluggesellschaft warten,
bevor sie sich eigenhändig um einen alternativen Transport bemühen.
Gegebenenfalls werden auch Transportgutscheine, zum Beispiel für die
Bahn, ausgestellt.
Wer kommt für Zusatzkosten auf?
Besonders ärgerlich ist es, wenn Fluggäste bereits ihre Reise
angetreten haben und sie aufgrund des Streiks an einem fremden Ort
unterbrechen müssen.
Passagiere sollten darauf bestehen, dass die Fluggesellschaft eine
Unterkunft organisiert und für Verpflegungskosten aufkommt. In der
Regel wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Gutscheine für
Essen und Getränke am Flughafen geregelt. Haben Passagiere
zusätzliche Kosten selbst getragen, sollten sie sich um eine
Rückzahlung bei der Airline bemühen.
Ãœber refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004.
2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem
"Innovative Lawyers Report" als "legal industry pioneer". refund.me
ist für Passagiere aus mehr als 145 Länder aktiv und hat Ansprüche
gegenüber mehr als 350 Fluggesellschaften mit einer Erfolgsquote von
98 Prozent durchgesetzt.
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0172 905 18 69
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