Praxisleitfaden über den Umgang mit einer anwaltlichen Abmahnung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Domainrecht und Urheberrecht hilft mit Tipps und Tricks und kommentierten Muster einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
(firmenpresse) - Der kostenlose Ratgeber "Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" von Rechtsanwalt Thomas Seifried wurde seit Erstveröffentlichung am 13.10.2009 bereits über fünftausendmal heruntergeladen. Thomas Seifried ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried, Frankfurt am Main, ein erfahrener Praktiker im Umgang mit anwaltlichen Abmahnungen. "Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" enthält Tipps und Tricks für den Umgang mit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und im Recht des geistigen Eigentums.
"Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" beantwortet die für den Empfänger einer Abmahnung wichtigsten Fragen: Wie reagiere ich am Besten? Muss ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben? Was passiert, wenn ich die Erklärung abändere oder gar nicht abgebe? Muss ich die Kosten bezahlen und wenn ja in welcher Höhe? Was ist die Wiederholungsgefahr, was ist die Erstbegehungsgefahr? Wie detailliert muss ich Auskunft geben? Wie erkenne ich rechtsmissbräuchliche Abmahnungen? Was passiert bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung? Kann ich selbst zum Angriff übergehen? Das Ebook behandelt Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Kennzeichenrecht, Domainrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht und Urheberrecht. Die neueste Rechtsprechung wird berücksichtigt.
"Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" enthält auf 25 Seiten in einfacher und verständlicher Sprache viele praktische Tipps und Tricks, um Kosten und Risiken nach Erhalt einer Abmahnung zu minimieren. Als Anlage enthält das Ebook ein Muster einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Jede der üblichen Klauseln wird ausführlich in Ihrer Bedeutung erklärt. Laden Sie sich hier "Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" herunter:
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried, Frankfurt am Main, beraten bundesweit und international mittelständische Unternehmen im Arbeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht, Urheberrecht, im gewerblichen Mietrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht. Branchenschwerpunkte sind Verarbeitung, Handel und Dienstleistung. Besondere Erfahrungen haben wir in den Branchen Groß- und Einzelhandel, Automotive, Textilveredlung, Baugewerbe, Werbeagenturen, Außenwerbung, PR-Agenturen, Finanzdienstleister und Energieversorger.
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