(ots) - Der im Tierschutzgesetz festgelegte
Ausstieg Deutschlands aus der betäubungslosen Ferkelkastration ab
Januar 2019 stellt insbesondere die Landwirte, aber auch die
praktizierenden Tierärzte vor große Herausforderungen. Immer mehr
stellt sich heraus, dass keine der bisher verfügbaren Methoden für
alle Betriebe und Vermarktungsstrukturen geeignet ist. Die
verschiedenen Methoden haben teilweise Nachteile im Hinblick auf den
Tierschutz (beispielsweise Ebermast), andere wiederum stellen die
Tierärzte vor arzneimittelrechtliche Probleme (beispielsweise
Isoflurannarkose).
Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Praktizierender
Tierärzte (bpt) stellt vor diesem Hintergrund Folgendes fest:
- Wir befürworten das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration
zum 1.1.2019.
- Aus Sicht der praktizierenden Tierärzte kommt keine der bisher
bekannten Alternativmethoden zur betäubungslosen
Ferkelkastration (Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch, Kastration
unter Narkose) als alleinige Lösung in Frage.
- Alle Methoden haben Vor- und Nachteile und müssen anhand der
individuellen Produktions- und Vermarktungsgegebenheiten
ausgewählt werden.
- Alle Beteiligten in Wirtschaft und Politik werden aufgefordert,
die verbleibende Zeit bis zum gesetzlich festgelegten Ausstieg
Ende 2018 zu nutzen, um die noch bestehenden technischen und
arzneimittelrechtliche Probleme, die bei den verschiedenen
Methoden bestehen, zu lösen und auf eine gemeinsame
europarechtliche Lösung hinzuarbeiten.
Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.
Ansprechpartner für diese Meldung:
Dr. Siegfried Moder (bpt-Präsident)
T. 0172/3673002
E-Mail: praxis(at)dr-moder.de
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