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Im Jahresendspurt sollte sich jeder kurz Zeit nehmen, um seine
Finanzen zu checken, empfiehlt die LBS West in Münster: Es geht vor
allem um die Wohnungsbauprämie, die Wohn-Riester-Förderung und die
Arbeitnehmersparzulage. Wer die staatlichen Förderungen nutzen will,
muss unterschiedliche Bewilligungsfristen beachten. Teilweise können
die Gelder sogar noch rückwirkend beantragt werden. "Wer sicher gehen
will, dass er alle Chancen wahrt, sollte seinen Finanzberater
ansprechen", rät LBS-Experte Thorsten Berg. Denn gerade beim
Finanzwissen tun sich immer wieder große Lücken bei den Deutschen
auf.
Das müssen Sie laut LBS West wissen, um bis Jahresende das Optimum
an Förderung für sich zu sichern.
1. Vermögenswirksame Leistungen
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum
Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen. "Fast jeder Arbeitnehmer
könnte vermögens- oder altersvorsorgewirksame Leistungen bekommen",
weiß Berg. "Aber nur jeder Dritte nutzt sie." Damit entgehen den
Arbeitnehmern Jahr für Jahr nicht nur bis zu 480 Euro zusätzliche
Leistungen vom Chef, sondern auch noch die Chance auf die
Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt innerhalb gesetzlich geregelter
Einkommensgrenzen 9 Prozent auf die jährlichen VL-Einzahlungen bis zu
470.
2. Wohnungsbauprämie
Auch bei der Wohnungsbauprämie (WoP) fehlt es vielen an
Kenntnissen. "Kaum jemand weiß zum Beispiel, dass man diese Förderung
auch zwei Jahre rückwirkend beantragen kann", berichtet Berg. Wer
innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt und bis zum 31. Dezember
zwischen 50 und 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete) auf seinen
Bausparvertrag eingezahlt hat, erhält 8,8 Prozent WoP auf seine
Sparleistungen. Zu Beginn jedes Jahres erhalten Bausparkunden
automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr. "Weder die
Einkommensgrenzen noch die Höhe der Wohnungsbauprämie sind in den
vergangenen zwanzig Jahren der aktuellen Einkommensentwicklung
angepasst worden. Gerade heute, wenn in der Niedrigzinsphase
attraktive Anlagemöglichkeiten zur Altersvorsorge fehlen, ist es umso
wichtiger, über staatliche Anreize die Vermögensbildung durch
Wohneigentum zu fördern", appelliert Berg an den Gesetzgeber.
3. Wohn-Riester-Förderung
Bei der Wohn-Riester-Förderung will Berlin ab 2018 handeln: Die
Grundzulage soll dann laut eines Referenten-Entwurfs von jährlich 154
auf 165 Euro steigen. Aktuell gibt es zusätzlich für jedes Kind 185
Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage.
Und das sogar ohne Einkommensgrenze. "Leider weiß auch das nur gut
die Hälfte der Menschen", so Thorsten Berg. Nach den LBS-Umfragen
unterschätzen viele zudem den erwiesenen Nutzen der
Wohn-Riester-Förderung für die Eigenheimfinanzierung: "Die
Eigenheimrente kann für eine vierköpfige Familie bis zu 50.000 Euro
Finanzierungsvorteil bringen", so Berg.
Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg(at)lbswest.de
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