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"Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme" - AOK Baden-Württemberg fordert Einführung einer Meldepflicht für Arzneimittellagerbestände

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(ots) - "Wir brauchen eine offene Diskussion um eine
transparentere Arzneimittelversorgung", sagt Dr. Christopher Hermann,
Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und
Verhandlungsführer der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge.
"Dass Teile der Pharmalobby immer wieder Vorurteile gegen
Rabattverträge und damit gegen Wettbewerb schüren und sie zur Ursache
von Lieferengpässen erklären, ist Heuchelei." Schließlich sind gerade
diese Verträge das einzige Instrument, Lieferausfälle unter Sanktion
zu stellen. Durch die Verträge werden die gesetzlichen Krankenkassen
zu Gunsten der Versicherten derzeit jährlich um 3,2 Milliarden Euro
entlastet. Der in letzter Zeit wieder mehrfach erhobene Vorwurf,
Arzneimittelrabattverträge würden Versorgungsprobleme verursachen,
lege eine völlig falsche Fährte, so der Südwest-AOK-Chef weiter:
"Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme. Hier geht es um die
Frage, weshalb es überhaupt vorkommt, dass manchmal eine Apotheke ein
- rabattiertes oder auch nicht rabattiertes - Arzneimittel nicht
unmittelbar beschaffen kann." Die AOK Baden-Württemberg sieht einen
klaren Optimierungsweg in der Einführung einer Dokumentations- und
Meldepflicht für den Handel mit Arzneimitteln.

Die langjährige Erfahrung mit dem Instrument der Rabattverträge
habe gezeigt, dass deren Bedeutung weit über die mit ihnen verbundene
Kostenersparnis hinaus gehe, so der AOK-Chef weiter. Zum Umfang der
Verträge gehörten auch Lieferkonditionen und Vertragsstrafen, die
dann fällig werden, wenn Hersteller ihre Pflichten nicht erfüllten:
Liefert ein Rabattvertragspartner weniger von einem Arzneimittel als
davon benötigt wird, verstößt er gegen seine Vertragspflichten; er
riskiert Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen. "Deshalb sind
unsere Rabattverträge der einzige Garant dafür, dass pharmazeutische




Unternehmen stets ihr Möglichstes tun, um den deutschen Markt im
benötigten Umfang zu beliefern", erläutert Hermann. Verstoße ein
Pharmaunternehmen gegen seine vertraglichen Pflichten, müsse es
selbst für sein Versäumnis einstehen. Mit Blick auf die Angriffe
gegen Rabattverträge pointiert der Vorstandsvorsitzende der
Südwest-AOK: "Dem Angegriffenen auch noch die Schuld zuzuweisen - das
schafft nur die Pharmaindustrie!"

Die Warenströme des Arzneimittelmarkts lassen sich derzeit in
ihrer ganzen Komplexität nicht durchschauen. Pharmahersteller sind
vielfach global agierende Unternehmen, weshalb Wirkstoffe und
Medikamente mitunter an weit voneinander entfernten Standorten
produziert werden. Zwischen den Herstellern und den einzelnen
Apotheken ist der Großhandel angesiedelt, der (mehr oder weniger
große) Vorräte einzelner Produkte vorhält. An welcher Stelle der
langen Lieferkette sich ein Problem ereignet haben muss, wenn am Ende
eine Apotheke ein bestimmtes Medikament nicht bieten kann, ist
systematisch überhaupt nicht auszumachen. Lieferausfälle bei nicht
vertraglich rabattierten Arzneimitteln können auch durch Apotheken
nicht sinnvoll dokumentiert werden, da der Arzt - etwa bei
patentgeschützten Arzneimitteln - ein anderes Arzneimittel verordnen
muss, das dann abgerechnet wird. Das nicht gelieferte Arzneimittel
erscheint gar nicht in den Abrechnungsdaten der Apotheke.

"Die AOK Baden-Württemberg spricht sich entschieden für eine
transparente Lieferkette und transparente Vorratshaltung aus. Wir
empfehlen der Politik dringend die Einführung einer Dokumentations-
und Meldepflicht für bestellte und für gelieferte Mengen von
Medikamenten auf Hersteller-, Großhandels- und Apothekenebene",
drängt AOK-Chef Hermann. "Online-Versandhäuser informieren ihre
Kunden jederzeit, wo sich die Bestellung gerade befindet. Wieso
sollte das die Arzneimittelbranche nicht mit ihren lebenswichtigen
Produkten schaffen?" Die AOK Baden-Württemberg sieht eine Lösung in
einem softwaregestützten, branchenübergreifenden
Warenwirtschaftssystem für Arzneimittel. "Mit klaren gesetzlichen
Regeln und der passenden technischen Infrastruktur lässt sich die
Verfügbarkeit einer Arzneimittelpackung lückenlos nachvollziehen",
sagt Hermann. "Die Zeiten offenkundig interessengeleiteter
Schuldzuweisungen wären dann Vergangenheit."



Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg - Pressestelle
Dr. Peter Lentwojt
Tel.: 0711 2593-647
E-Mail an: Dr.Peter.Lentwojt(at)bw.aok.de

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Datum: 23.11.2016 - 10:38 Uhr
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