(ots) - Die ARD Intendantinnen und Intendanten haben auf
ihrer Sitzung in München dem Abschluss des 12. Film-/Fernsehabkommens
mit der Filmförderanstalt (FFA) zugestimmt. Das neue Abkommen läuft
vom 01.01.2017 bis 31.12.2021. Außerdem haben sich die Intendantinnen
und Intendanten mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes und
der Besetzung der Fördergremien der FFA beschäftigt. Der
Intendantenbeschluss steht noch unter dem Vorbehalt der
Gremienzustimmung.
ARD-Vorsitzende Prof. Dr. Karola Wille: "Wir begrüßen die
grundlegende Neustrukturierung des Gesetzes mit seinen neuen
Akzenten: effizientere Förderung, Spitzenförderung für
Weiterentwicklung besonders vielversprechender Drehbücher bis zur
Drehreife, effektivere Entscheidungsstrukturen, stärkere Honorierung
der Leistung der Produzenten, mehr Förderung für Kurzfilme - um nur
Einiges zu nennen."
Der Deutsche Bundestag hat am 11. November das neue
Filmförderungsgesetz (FFG) verabschiedet. Am 16. Dezember muss dieses
Gesetz noch in den Bundesrat und soll am 01.01.2017 in Kraft treten.
Gleichzeitig besteht Anpassungsbedarf in Bezug auf das
Film-/Fernsehabkommen zwischen ARD und ZDF und der FFA, das
zeitgleich zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
"Auch im 12. Film-/Fernsehabkommen bleibt es bei der Zusage, im
Falle einer Unterschreitung der gesetzlichen Abgabepflicht den
Differenzbetrag bis zu 5,5 Millionen Euro als freiwillige
Geldleistung zur Verfügung zu stellen", sagte die ARD-Vorsitzende und
Filmintendantin Karola Wille. "Auch die weiteren freiwilligen
Leistungen, die die ARD-Landesrundfunkanstalten in die Filmförderung
der FFA einbringen - wie Medialeistungen und Mittel für
Gemeinschaftsproduktionen - stellen wir in gleicher Höhe zur
Verfügung", so Wille.
Insgesamt beläuft sich die Förderung so auf über neun Millionen
Euro pro Jahr.
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Steffen Grimberg
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