(ots) - "Niemand hält im Moment das Chaos auf", sagt der
auf Umweltrecht spezialisierte Anwalt der Kanzlei KWAG -
Rechtsanwälte, Andreas Erren, aus Bremen. Bei der Neuregelung der
Styropor-Entsorgung würden sich, Bundesregierung und Bundesrat
gegenseitig die Verantwortung für die gegenwärtig unhaltbare
Situation zuschieben. Mit Flammschutzmittel behandeltes Styropor darf
seit Oktober nicht mehr zusammen mit Bauschutt entsorgt, sondern muss
verbrannt werden. Das ist zeitaufwendig und teuer. Erren: "Damit
steigen die Preise für die Entsorgung einer Tonne Baumischabfall mit
Dämmplatten von bislang rund 200 auf bis zu 4.000 Euro an." Der
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e.V. schätzt laut Erren, dass es allein für
Bauherrn zu einer Mehrbelastung von bis zu 240 Millionen Euro pro
Jahr kommen wird. Am Dienstag (22. 11. 2016) hatte sich der
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) beklagt, dass
erste Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken oder sogar
entlassen müssten, wenn es nicht bald eine Lösung gebe.
Laut Erren hat die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung
über sogenannte persistente organische Schadstoffe (POP)
Styropor-Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel Hexabrom-cyclododecan
(HBCD) quasi über Nacht zu "gefährlichem Abfall" gemacht. Man könne
davon ausgehen, dass die in Deutschland verwendeten, extrudierten und
expandierten Styropor-Dämmplatten etwa bis zum Herstellungsjahr 2015
in der Regel die jetzt für die Einstufung der Gefährlichkeit
relevante Konzentrationsgrenze überschreiten. "Deshalb müssen diese
Dämmplatten separat verbrannt werden, wobei die meisten
Müllverbrennungsanlagen aber gar keine Zulassung für die Entsorgung
von HBCD haben", so Erren.
Bauherren, die Dachdeckerbranche und kleine Betriebe würden Opfer
einer verfehlten Abfallpolitik. Zum Teil seien die Bundesländer zwar
bemüht, für ihren Zuständigkeitsbereich die für die Praxis wichtigen
Fragen durch entsprechend Erlasse zu regeln. "Das ist bislang nur
teilweise gelungen, aber zur Vermeidung von abfallrechtlichen
Verstößen mit unter Umständen empfindlichen Kosten und Folgen
dringend geboten", meint Erren. Viele betroffene Unternehmen seien
außerdem über Landesgrenzen hinweg oder sogar bundesweit tätig.
Laut Rechtsanwalt Erren, will Sachsen auf der anstehenden
Umweltministerkonferenz (UMK) im Dezember einen Antrag einbringen,
mit dem der "föderale Flickenteppich" überwunden und die
HBCD-Entsorgungsproblematik rechtssicher und transparent wird. Nach
Errens Ansicht müssen künftig ausreichende Verbrennungskapazitäten
sichergestellt sein und durch eine Vereinheitlichung und
Vereinfachung der gegenwärtig geltenden, von Bundesland zu Bundesland
obendrein unterschiedlichen Vorschriften eine praktikable
Entsorgungsregelung erreicht werden. Er plädiert außerdem für
Erleichterungen bei der Probenahme, Analytik und den Rückstellproben
sowie der Zwischenlagerung von HBCD-belastetem Styropor.
Denkbar wäre seiner Meinung nach auch eine Rückkehr zur alten
Entsorgungspraxis, was allerdings möglicherweise nicht
EU-rechtskonform sei. "Eine Regeleinstufung von HBCD-haltigen
Material als grundsätzlich gefährlicher Abfall ist aber wenig
sinnvoll", sagt Erren und verweist auf Österreich, das die
EU-Vorschrift nicht umgesetzt hat.
Von der neuen Regelung erfasst werden Dämmplatten aus Polystyrol
(bekannt als "Styropor"), die mehr als 0,1 Gewichtsprozent, also
1.000 mg/kg HBCD enthalten und damit nun als "gefährliche Abfälle"
einzustufen sind. Von den neuen Entsorgungsregeln sind alle
Unternehmen und Handwerksbetriebe im Bereich Bau, Abbruch, Sanierung,
alle Entsorgungsfirmen, private und öffentliche Bauherren, Haus- und
Grundstückseigentümer sowie Immobilienunternehmen betroffen. Verstöße
gegen die abfallrechtlichen Vorschriften können empfindliche
Sanktionen und hohe Kosten nach sich ziehen. Bis zum Erlass einer
einheitlichen Regelung bleibe laut Erren auch ein erhebliches
strafrechtliches Risiko vor allem wegen des uneinheitlichen Vollzuges
durch die Behörden in den verschiedenen Bundesländern. Nach Ansicht
des Bremer Anwalts ist zu erwarten, dass wegen der extremen
rechtlichen Verunsicherung und der gleichzeitigen, massiven
Verschärfung der Kostensituation die korrekten Entsorgungswege und
Vorschriften umgangen werden und damit die Zahl der Verfahren wegen
illegaler Entsorgung möglicherweise drastisch ansteigen wird.
Kanzleiprofil:
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor
allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. Die
Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso
spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung
von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs
Crowdfunding und Crowdlending. KWAG - Rechtsanwälte positioniert sich
ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und
Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die
langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und
Kapitalanlagerecht machen KWAG - Rechtsanwälte zu einem verlässlichen
Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und
nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die
Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal und gegen das
Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Immobilien-
und Umweltrecht.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Andreas Erren, KWAG - Rechtsanwälte, Lofthaus 4, Am
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