(ots) - A.T. Kearney analysiert Folgen höherer Recyclingziele
/ Sortieranlagen müssen investieren, erhöhen dadurch aber
gleichzeitig ihre Produktivität
Durch das geplante Verpackungsgesetz (VerpackG) kommen keine oder
nur geringe Zusatzkosten auf die deutsche Wirtschaft zu. Das ist das
Ergebnis einer Studie des Beratungsunternehmens A.T. Kearney im
Auftrag des Grünen Punkts. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem
deutlich höhere Recyclingziele vor - sowohl für die einzelnen
Materialarten als auch für die gesammelten Abfälle insgesamt. Durch
diese Anpassungen erwartet A.T. Kearney keine Kostensteigerungen:
"Natürlich muss in die Sortieranlagen investiert werden", so Dr. Sven
Rutkowsky, Partner bei A.T. Kearney. "Den Investitionen stehen aber
ein Produktivitätsgewinn sowie Einsparungen für die thermische
Entsorgung gegenüber, sodass in Summe der Mehraufwand ausgeglichen
wird."
Durch mehr hochwertiges Kunststoffrecycling werden größere
Anlagenkapazitäten für die Aufbereitung der Kunststoffe gebraucht.
"Diese Kapazitäten sind zum großen Teil schon vorhanden, zum Teil
werden Importmengen verdrängt", hat Rutkowsky ermittelt. "Die Quoten
und die höhere Investitionssicherheit durch das geplante Gesetz
bieten zudem einen Anreiz, die Kapazitäten weiter auszubauen und vor
allem die Ketten in höherwertige Verwertungen zu schließen. Auch
hierin sehen wir eher einen Vorteil."
Zu höheren Kosten könnten allenfalls Änderungen in der
Sammelinfrastruktur führen, denn die Kommunen sollen durch das
VerpackG größere Mitspracherechte bei der Ausgestaltung der Sammlung
erhalten. Erwartet wird, dass sich die Entsorgungsrhythmen für die
Gelbe Tonne verkürzen. "Dadurch kann es zu höheren Sammelmengen und
mehr Fehlwürfen kommen und in der Folge zu höheren Transport- und
Sortierkosten", erläutert Rutkowsky. Diese Kosten könnten maximal ca.
45 Millionen Euro betragen. Insgesamt sieht A.T. Kearney durch
Änderungen in der Sammelinfrastruktur, höhere Verwertungsmengen und
höhere Quotenvorgaben Kostensteigerungen in Höhe von maximal 107
Millionen Euro in 2020. Die Berechnungen beruhen auf einem Entwurf
des VerpackG vom August 2016. Demgegenüber sieht der Entwurf vom 10.
November 2016 längere Übergangsfristen und teilweise geringere
Recyclingquoten vor - die Auswirkungen auf die Kosten dürften also
noch geringer ausfallen.
"Höhere Recyclingquoten führen nicht automatisch zu höheren
Kosten", resümiert Michael Wiener, CEO der Duales System Holding. "Im
Gegenteil - das Verpackungsgesetz wird helfen, einen Investitionsstau
in den Anlagen aufzulösen, und damit schon bald für mehr Leistung
sorgen." Kostentreiber im dualen System ist laut Wiener vor allem der
ungleiche Wettbewerb: "Marktteilnehmer, die Verpackungen aus dem
System herausdefinieren, verschaffen sich einen ungerechtfertigten
Vorteil auf Kosten derjenigen Unternehmen, die ihre Verantwortung
ernst nehmen."
Dem will das VerpackG mit der Einrichtung einer Zentralen Stelle
begegnen. Diese von der Wirtschaft getragene Stelle soll umfangreiche
Kontrollfunktionen erhalten und Standards setzen können. "Das
Verpackungsgesetz kann den Vollzug stärken und damit für mehr
Gerechtigkeit sorgen", ist Wiener überzeugt. "Letztlich können alle
vom Verpackungsgesetz profitieren: die Umwelt durch mehr Recycling,
die Wirtschaft durch mehr Kostengerechtigkeit und der Verbraucher
durch ein nachhaltiges Angebot zur Mülltrennung."
Eine Zusammenfassung der Studie finden Sie unter
http://bit.ly/2g77NJy.
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