(ots) -
Einem Bericht des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" zufolge,
wollen die Innenminister von Bund und Ländern die Bußgelder für
Verkehrssünder drastisch erhöhen. Nach dem Willen der
SPD-Innenminister soll sich die genaue Höhe des Bußgeldes zudem
künftig nach der Höhe des Einkommens staffeln.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier, Sprecher der
unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer, lehnte diese
SPD-Forderung ab. Sie bedeute eine erhebliche Mehr- und Ãœberbelastung
für Behörden und entsprechende Mehrkosten.
Ähnlich kritisch äußerte sich auch Jan Ginhold, Geschäftsführer
des Portals Geblitzt.de. Eine Überbelastung würde laut Ginhold zu
einer Erhöhung der Fehlerquote in Bußgeldverfahren führen. "Unsere
Prüfung von Bußgeldverfahren in den letzten 3 Jahren belegt, über ein
Drittel der Verfahren wurden entweder fälschlich eingeleitet oder
waren zumindest fehlerhaft. Diese Zahl würde durch eine Mehrbelastung
der Behörden deutlich ansteigen."
Er mahnt in diesem Zusammenhang erneut mehr Sorgfalt bei der
Prüfung und Beweisführung in Bußgeldverfahren an. "Zu Unrecht
beschuldigte Verkehrsteilnehmer müssten sonst falsche Vorwürfe und
unter Umständen zu hohe Bußgelder hinnehmen." Ohne den Service von
Geblitzt.de ist es den meisten Betroffenen finanziell nicht möglich,
gegen Bußgeldverfahren vorzugehen.
"Wenn die Strafen für Verkehrsverstöße erhöht und an das Einkommen
angepasst werden sollten, müssten die Bußgeldstellen deutlich
sorgfältiger arbeiten", findet Ginhold.
Ãœber Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt).
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre
Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und gegen diese vorzugehen.
Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Ãœberschreitungen,
Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.
Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die
den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech
Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und
reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend
überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die
Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen
sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide
werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen
somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen
(z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die
Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt
Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der
Prozessfinanzierung.
Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die
Betroffenen kostenlos.
Pressekontakt:
CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse(at)coduka.de
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