(ots) - Die Abgeordneten wollen die
EU-Beitrittsgespräche mit der Türkei vorübergehend einfrieren. In
einer am Donnerstag angenommenen Entschließung unterstreichen sie
jedoch, dass sie sich weiter dafür einsetzen wollen, dass sich "die
Türkei der EU verbunden fühlt". Sie sagen zu, ihre Position zu
überdenken, wenn die "unverhältnismäßigen repressiven Maßnahmen"
unter dem Ausnahmezustand in der Türkei aufhören.
Die Abgeordneten heben hervor, dass die Türkei "ein wichtiger
Partner" der EU ist. Sie stellen aber fest, dass der politische Wille
zur Zusammenarbeit bei einer Partnerschaft "von beiden Seiten kommen
muss" und dass "die Türkei diesen politischen Willen nicht an den Tag
legt, wobei die Maßnahmen der Regierung die Türkei weiter vom
europäischen Weg abbringen."
Eine vorübergehende Unterbrechung der Verhandlungen würde
bedeuten, dass keine neuen Verhandlungskapitel eröffnet und keine
neuen Vorstöße im Zusammenhang mit dem EU-Verhandlungsrahmen für die
Türkei unternommen würden.
Wiedereinführung der Todesstrafe: Eine rote Linie
Die Wiedereinführung der Todesstrafe durch die türkische Regierung
würde eine förmliche Aussetzung des Beitrittsverfahrens zur Folge
haben, so die Abgeordneten, die unterstreichen, "dass die eindeutige
Ablehnung der Todesstrafe ein wesentlicher Bestandteil des
Besitzstands der Union ist."
Das Parlament verurteilt die "unverhältnismäßigen repressiven
Maßnahmen, die seit dem gescheiterten Militärputsch im Juli 2016 in
der Türkei ergriffen werden, aufs Schärfste." Diese Maßnahmen
verstoßen "gegen die von der türkischen Verfassung geschützten
grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie gegen die demokratischen
Werte", so der Text der Entschließung.
Hintergrundinformationen
Das Verfahren für eine Aussetzung der EU-Beitrittsgespräche ist in
Artikel 5 des EU-Verhandlungsrahmens für die Türkei festgelegt. Darin
steht: "Erfolgt in der Türkei eine schwerwiegende und anhaltende
Verletzung der für die Union grundlegenden Werte der Freiheit, der
Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
sowie der Rechtsstaatlichkeit, so wird die Kommission von sich aus
oder auf Antrag von einem Drittel der Mitgliedstaaten die Aussetzung
der Verhandlungen empfehlen und die Bedingungen für eine mögliche
Wiederaufnahme vorschlagen."
Die Entschließung, die die Abgeordneten angenommen haben, ist
rechtlich nicht bindend, weil das Parlament keine förmliche Rolle bei
der Auslösung solcher Mechanismen spielt, aber informiert werden
muss, sobald das Verfahren gestartet worden ist.
Die Entschließung wurde mit 479 Stimmen angenommen, bei 37
Gegenstimmen und 107 Enthaltungen.
http://ots.de/UlNks
Pressekontakt:
Europäisches Parlament
Informationsbüro in Deutschland
Judit Hercegfalvi, Presseattachée
Tel.: 030 2280 1000
E-Mail: presse-berlin(at)ep.europa.eu
Original-Content von: Europ?isches Parlament, übermittelt durch news aktuell