(ots) - Bundesmittel dürfen nicht in Landeshaushalten
versickern
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am heutigen
Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an
den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern
und Kommunen beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag Ingbert Liebing:
"Die Kommunen erhalten mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten
Gesetz Planungssicherheit. Das ist wichtig sowohl hinsichtlich der
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration, als auch
hinsichtlich der Kommunalunterstützung durch den Bund ab dem Jahr
2018. Mit sechs Milliarden Euro unterstützt der Bund die Integration
für die Jahre 2016 bis 2018. Zusätzlich übernimmt der Bund die
Mehrausgaben bei den Kosten der Unterkunft für anerkannte
Flüchtlinge. Das ist eine gewaltige Leistung des Bundes für die
Kommunen.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die unionsgeführte
Bundesregierung setzt ihre kommunalfreundliche Politik konsequent und
zukunftsgerichtet fort.
Ziel der Kommunalunterstützung durch den Bund ab 2018 ist es, die
Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Der Verteilungsschlüssel über
eine höhere Bundesquote bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II
und einen höheren kommunalen Umsatzsteueranteil stellt sicher, dass
sowohl Kommunen mit höheren Sozialausgaben, als auch Kommunen mit
geringeren Sozialausgaben an der Bundesunterstützung teilhaben
können. Dafür stellt der Bund ab 2018 vier Milliarden Euro jährlich
zur Verfügung.
Die Länder haben in den Gesprächen mit der Bundesregierung
durchgesetzt, dass eine der fünf Milliarden Euro über die
Umsatzsteuerverteilung an sie geht und nicht direkt an die Kommunen.
Die Länder haben gegenüber der Bundesregierung allerdings zugesagt,
sie ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten. Die Union fordert die
Länder auf, dass die 1 Milliarde Euro auch tatsächlich ohne Abstriche
an die Kommunen weitergeleitet werden. Mit den zusätzlichen Mitteln
können die Länder Unterschiede in der Verteilungswirkung über die
Bundesquote bei den Kosten der Unterkunft und den kommunalen Anteil
an der Umsatzsteuer landesintern ausgleichen."
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