(ots) - Am 28.11.2016 findet im Familienausschuss des
Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu einer geplanten
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes statt. Mit diesem Gesetz soll
es zum einen zu einer gerechteren Aufteilung der vom Staat für die
spezifischen Bedarfe der Conterganopfer jährlich zur Verfügung
gestellten 30 Millionen Euro kommen. Andererseits aber soll diese
Gelegenheit genutzt werden, die Stiftungsstrukturen nachhaltig zu
verändern. Hierbei wäre die Folge, dass die gewählten Vertreter der
Conterganopfer im Stiftungsrat komplett aus der Mitgestaltung der
Stiftung ausgeschlossen werden. Hierzu sagt der selbst
contergangeschädigte Betroffenvertreter in der Conterganstiftung und
Bundesvorsitzende des Contergannetzwerkes Christian Stürmer: "Die
Stiftung wurde extra aufgrund einer Ãœbereinkunft unserer Eltern, dem
Staat und der Firma Grünenthal gegründet, damit wir auch mitbestimmen
können. Mit dem Errichtungsgesetz der Stiftung wurden wir enteignet,
wonach unsere sämtlichen Ansprüche gegen die Firma Grünenthal, ihre
Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht wurden. Jetzt nach
44 Jahren möchte man uns den letzten Rest an Mitbestimmung nehmen."
"Ãœber die 161 Mio. Stiftungsmittel entscheiden die 2 Damen aus
dem Vorstand alleine. Zudem befinden sie noch gleichzeitig über die
Widersprüche gegen ihre eigenen Bescheide", so Werner Wittpoth, Stv.
Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes und führt aus. "Zudem
werden für Anwaltskosten Unsummen ausgegeben, wobei alleine für 2017
400.000 Euro eingestellt sind. Weiteres Geld wird für Studien und
Gutachten aufgewandt, anstatt dieses Geld den Geschädigten zukommen
zu lassen." Stürmer und Wittpoth verstehen den Umgang mit den
Betroffenen nicht, da die Geschädigten mit dem letzten
Änderungsgesetz Renten erhalten, mit denen sie leben können. "Der vom
Deutschen Bundestag mit dem 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz
vollzogene Paradigmenwechsel ist aber weder beim Familienministerium,
noch bei der Conterganstiftung angekommen. Dieses autokratische
Verhalten muss aufhören", so Stürmer weiter und ergänzt "Der
Conterganskandal setzt sich fort!"
Rechtsexpertise Stürmer und Gesetzentwurf: http://ots.de/fKseq
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