PresseKat - Sonderkündigungsrecht ermöglicht Kfz-Versicherungswechsel nach dem 30.11. (FOTO)

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Kfz-Versicherungswechsel nach dem 30.11. (FOTO)

ID: 1429476

(ots) -
Recht zur außerordentlichen Kündigung bei (versteckter)
Beitragserhöhung auch nach dem Stichtag / Nach Beitragserhöhung ein
Monat Kündigungsfrist / Wechsel lohnt sich: durchschnittlicher
Kfz-Haftpflichtbeitrag seit August um 20 Prozent gesunken

Erhöhen Versicherer die Beiträge der Kfz-Versicherung, haben
Kunden das Recht ihren bestehenden Vertrag auch nach dem Stichtag am
30. November außerordentlich zu kündigen. Kunden sollten ihre
Beitragsrechnung genau prüfen, denn das Sonderkündigungsrecht greift
auch bei versteckten Beitragserhöhungen.

Einige Versicherungsunternehmen teilen Beitragserhöhungen erst
kurz vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag
am 30. November mit, um Kündigungen zu verhindern. Nach einer
Prämienerhöhung haben Kunden - unabhängig vom Wechselstichtag - das
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines
Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung schriftlich bei der
Assekuranz eingehen.

Kfz-Versicherungswechsler profitieren aktuell von niedrigen
Prämien: Der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtbeitrag ist seit August
bereits um 20 Prozent gesunken*) und hat damit fast den Tiefstwert
des vergangenen Jahres erreicht.

Sonderkündigungsrecht bei offensichtlicher sowie versteckter
Kfz-Beitragserhöhung gültig

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des
Kfz-Versicherungsvertrages besteht für Verbraucher auch nach dem
Wechselstichtag am 30. November, wenn ihre Assekuranz die Beiträge
anhebt. Kunden sollten ihre Rechnung genau prüfen, denn selbst wenn
für das kommende Jahr ein geringerer Beitrag fällig wird, könnte die
Kfz-Versicherungsprämie durch den Versicherer versteckt erhöht worden
sein.**)

"Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht immer dann,
wenn der Kfz-Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers




steigt", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer im Bereich
Kfz-Versicherung beim Vergleichsportal CHECK24.de. "Das gilt auch,
wenn die Gesamtprämie zwar sinkt, aber eine versteckte
Prämienerhöhung vorliegt."

Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner prüfen
Versicherungsnehmer, ob sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung
ihres Versicherungsvertrages haben.

Versicherungskunden haben nach Beitragserhöhung einen Monat Zeit
zu kündigen

Sobald die Mitteilung über eine Beitragserhöhung eintrifft, haben
Verbraucher einen Monat Zeit ihre Kfz-Versicherung schriftlich zu
kündigen. Dabei müssen sie sich explizit auf die Prämienerhöhung als
Kündigungsgrund beziehen - andernfalls kann das
Versicherungsunternehmen eine Kündigung nach dem 30. November
ablehnen. Wirksam wird die Kündigung der Kfz-Versicherung erst ab dem
Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gilt.

Durchschnittlicher Kfz-Haftpflichtbeitrag seit August um 20
Prozent gesunken

Ein Vergleich verschiedener Kfz-Tarife lohnt sich: Seit August ist
der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtbeitrag für
Versicherungswechsler über CHECK24.de um 20 Prozent gesunken und
beträgt aktuell 273 Euro.*) Damit liegt er nur drei Prozent über dem
Tiefstwert des vergangenen Jahres (November 2015: 264 Euro). Die
Beiträge haben den diesjährigen Tiefpunkt erreicht und steigen
spätestens ab dem 30. November wieder an.

*)vorläufiger Wert (Stand 28.11.2016)
**)Kfz-Versicherung prüfen: versteckte Beitragserhöhung trotz
gesunkener Prämie: http://ots.de/9xC7F

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