(ots) - Zum Jahresende 2015 erhielten in Deutschland
knapp 8,0 Millionen Menschen und damit 9,7 % der Bevölkerung soziale
Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, stiegen wie in den beiden Vorjahren
sowohl die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger als auch deren
Anteil an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2014
hatten knapp 7,4Â Millionen Menschen beziehungsweise 9,1Â % der
Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung
erhalten. Die Zunahme im Jahr 2015 geht überwiegend auf den starken
Anstieg der Bezieherinnen und Bezieher von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz von 363Â 000 auf rund 975Â 000
Leistungsberechtigte zurück.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind
finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden
Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
* Gut 5,8Â Millionen Menschen erhielten Ende 2015
Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für
Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV). Das waren 73,1Â % aller
Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung.
* Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGBÂ XIIÂ "Sozialhilfe" erhielten gut 1,0Â Millionen Menschen (13,0Â %).
* Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
bekamen knapp 1,0Â Millionen Menschen (12,2Â %).
* Rund 137Â 000 Menschen (1,7Â %) bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe".
Wie in den Vorjahren waren auch Ende 2015 die Menschen in Berlin
(19,4 %) und Bremen (18,5 %) am häufigsten auf Leistungen der
sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die
Inanspruchnahme in Bayern (5,2 %) und Baden-Württemberg (6,0 %).
Methodische Hinweise:
Im April 2016 wurde das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der
Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch
die Statistik der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab Einführung
der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Bei den hier verwendeten Daten
zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II handelt es sich
um Daten nach der Revision 2016. In der amtlichen
Sozialberichterstattung werden deshalb rückwirkend ab dem Jahr 2006
die Regelleistungsberechtigten zu den Empfängerinnen und Empfängern
sozialer Mindestsicherungsleistungen gezählt. Diese setzen sich aus
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den nicht erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zusammen. Weiterführende methodische Hinweise
und Informationen zu den Datenquellen der sozialen Mindestsicherung
stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zählen in der amtlichen
Sozialberichterstattung rückwirkend ab dem Jahr 2006 nicht mehr zu
den sozialen Mindestsicherungsleistungen. Zum Jahresende 2014 hatten
insgesamt 29 258 Personen laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge
erhalten.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Johannes Proksch, Telefon: +49 (0) 611 / 75 87 05,
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