(ots) - Kein Aufenthalt ohne Schutzbedürftigkeit
Am vergangenen Wochenende hat der baden-württembergische
Innenminister Thomas Strobl ein Positionspapier vorgelegt, nach dem
die Abschiebepraxis für abgelehnte Asylbewerber deutlich verschärft
werden soll. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth:
Die Vorschläge aus Baden-Württemberg treffen den Punkt: Eine
nochmalige deutliche Steigerung der Rückführungen und damit auch der
freiwilligen Ausreisen wird in Zukunft ohne eine konsequentere
Gangart nicht zu erreichen sein.
Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seinen Heimatstaat
oder das EU-Land, über das er eingereist ist, zurückkehren. Reist er
nicht freiwillig aus, muss der Betreffende zurückgeführt werden, und
zwar rasch. Unter den Ländern geht Baden-Württemberg mit gutem
Beispiel voran, während in Berlin durch die neue rot-rot-grüne
Koalition unser Asylrecht de facto ausgehebelt wird.
Wir können im Deutschen Bundestag noch so viele Verschärfungen des
Asylrechts beschließen. Alle gesetzlichen Regelungen laufen ins
Leere, wenn es am Ende an dem Willen fehlt, ablehnende Bescheide auch
konsequent durchzusetzen. Erst mit der konsequenten Durchsetzung
negativer Bescheide können wir das eindeutige Signal senden: Wer
keines Schutzes bedarf, hat in Deutschland keine Bleibeperspektive
und sollte sich am besten gar nicht erst auf den Weg nach Deutschland
machen.
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