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Betrifft laufende und gekündigte Versicherungsverträge / Widerspruch von Lebensversicherungen bringt mehr Ertrag

ID: 1429708

(ots) - Die Rechtslage deutscher Verbraucher ist in den
letzten Jahren deutlich gestärkt worden. Der Bundesgerichtshof hatte
im Juli 2015 entschieden, dass Versicherte bei einem Widerspruch
ihrer Lebensversicherung mehr Geld bekommen. 2016 lehnte das
Bundesverfassungsgericht daraufhin die Klage eines großen
Versicherers ab und stellte klar: Viele Lebensversicherungen können
nachträglich und unbefristet widerrufen werden. Diese Möglichkeit ist
für Versicherungsnehmer interessant, deren Lebensversicherungen eine
geringere Wertentwicklung als erwartet aufzeigen.

Die Praxis zeigt allerdings: Versicherte, die diesen Weg gehen,
stoßen in der Regel auf großen Widerstand. Hier ist professionelle
Unterstützung gefragt. Verbraucherhilfe24 ist ein Portal, das von der
DEMAFAIR als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher gegründet
wurde. Die Finanzexperten Matthias Hartmann und Denis Krebs sind die
Köpfe hinter DEMAFAIR. Das Team ist seit dem Jahr 2010 im Bereich
Verbraucherdienstleistung im Einsatz und hat Verbraucherhilfe24 2013
an den Markt gebracht. "Wir sammeln und archivieren wichtige
Gerichtsurteile aus dem banken- und versicherungsrechtlichen Bereich.
Darüber hinaus bieten wir Verbrauchern Unterstützung bei der Prüfung
von Verträgen bis hin zur kompletten Abwicklung", erklärt Hartmann.

"Uns ist es wichtig, Verbrauchern im bisher nicht transparenten
Geschäft mit Lebensversicherungen ihre Rechte aufzuzeigen und sie bei
der Durchsetzung zu unterstützen, indem wir z.B. das
Widerspruchsverfahren begleiten. Im Schnitt können bei einem
Versicherungswert von 20.000 Euro leicht zusätzliche Erträge von
10.000 bis 12.000 Euro zusammenkommen, um nur ein Beispiel zu
nennen."

Laut Entscheidung des BGH (BGH IV ZR 384/14, Urteil vom 29. Juli
2015) müssen Versicherer bei einem Widerspruch die eingezahlten




Beiträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen, egal ob
es sich um laufende, gekündigte oder bereits ausgezahlte
Versicherungen handelt. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer
bereits vor Jahren aus dem Vertrag ausgestiegen ist. Möglich ist das,
weil viele Versicherer ihren Kunden mit Vertragsabschluss lange Zeit
keine oder nur unvollständige Widerrufsbelehrungen an die Hand
gegeben haben. Auch ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten des
Vertrages reicht nicht aus. Somit setzt die Widerspruchsfrist nicht
ein und ein Widerspruch ist auch heute noch möglich, entschieden die
Gerichte. Wird ein Widerspruch erteilt, liegt die Beweislast für die
Ziehung der Nutzungen aber auf Seiten der Verbraucher. "Diese Zahlen
zu erbringen ist für Versicherte ohne professionelle Hilfe schlicht
unmöglich", benennt Krebs das Dilemma.

Betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die
zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Nach Erfahrungen von
Verbraucherhilfe24 mit bisher geprüften Versicherungen sind circa 65
Prozent aller in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verträge fehlerhaft.
Durch den Widerruf und die Rückabwicklung ihrer Police erhalten
Versicherte dann erfahrungsgemäß mehr Geld als bei einer Kündigung.
Hartmann und seine Kollegen bearbeiten Anfragen von Verbrauchern über
ein Netzwerk aus aktuell sechs Partnerkanzleien mit 40 Anwälten. Geht
eine Anfrage ein, prüfen spezialisierte Anwälte den Vertrag innerhalb
von 48 Stunden kostenfrei und ohne Verpflichtungen für den
Versicherten. Bestehen Aussichten auf eine Rückabwicklung durch
Widerspruch hat der Verbraucher mehrere Optionen - und die völlige
Entscheidungsfreiheit. Er kann eigenständig einen von
Verbraucherhilfe24 empfohlenen Partner-Anwalt mit dem Mandat
beauftragen. Dies bedeutet, dass er die Kosten trägt. "Die Erfahrung
zeigt, dass so schnell einige Tausend Euro Risiko in erster Instanz
zusammenkommen können", beschreibt Hartmann die Gefahren des
Alleingangs.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Vertrag über
Verbraucherhilfe24 zu widerrufen. "Wir übernehmen die komplette
Kommunikation mit allen Vertragspartnern im Rahmen der Abwicklung",
so Hartmann. Hat der Kunde eine Rechtsschutzversicherung trägt diese
die Kosten für den Rechtsstreit. Der Verbraucher erhält bei
erfolgreichem Abschluss 80 Prozent des Ertrages. "Hat der Verbraucher
keine Rechtsschutzversicherung oder trägt diese die Kosten für den
Widerspruch nicht, springt Verbraucherhilfe24 ein", erklärt Krebs.
"Hier ist eine Bearbeitung durch uns auf Erfolgsbasis möglich.
Verbraucherhilfe24 trägt die vollen Kosten des Streites. Das
unterscheidet uns von anderen Portalen und Dienstleistern dieser
Branche."

Verbraucherhilfe24 deckt nicht nur das Thema Lebensversicherung
ab. Geprüft werden zum Beispiel auch schlecht laufende
Fondsbeteiligungen, Fluggastentschädigungen oder die individuellen
Beitragsentwicklungen von privaten Krankenversicherungen. "Derzeit
erhalten wir zwischen 50 bis 100 Anfragen täglich. Seit Gründung
konnten wir 40.000 Verträge bearbeiten", so Hartmann über das Modell.
"Diese Erfahrung kann jedem geschädigten Versicherten zu Gute
kommen." Seine Prognose: Der genaue Blick auf Versicherungspolicen
lohnt sich. Die jüngsten Gerichtsurteile im Sinne des Verbrauchers
bestätigen diese Tendenz.

Verbraucherhilfe24
Matthias Hartmann
Telefon: 089 / 1241474-30
E-Mail: info(at)verbraucherhilfe24.de
www.verbraucherhilfe24.de



Pressekontakt:
HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations GmbH
Natascha Kramer-Schlecht
Telefon: 040 / 36 90 50-30
E-Mail: n.kramer(at)hoschke.de

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Datum: 28.11.2016 - 12:19 Uhr
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