(ots) - Koalition stellt Bundesteilhabegesetz vor
Heute haben die Koalitionsfraktionen ihre Änderungen am
Bundesteilhabegesetz vorgestellt, das am Donnerstag vom Deutschen
Bundestag verabschiedet wird. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling, und der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke:
"Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir in dieser Woche
eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser
Legislaturperiode verabschieden. Mit der Reform wird die
gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der
UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt.
Die Reform läutet einen Systemwechsel ein: Wir lösen die heutige
Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und
überführen sie in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Damit werten
wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Damit sind
entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen,
die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, verbunden. Künftig
können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen.
Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Damit
wird das faktische Heiratsverbot für viele Menschen mit Behinderungen
aufgehoben.
Der Bund wird künftig rund 60 Millionen Euro in eine unabhängige
Beratung investieren, damit Betroffene und ihre Familien gut
informiert und ausreichend unterstützt werden. Zudem stärken wir die
Werkstatträte und schaffen die Position der Frauenbeauftragten in
Werkstätten, um geschlechtsspezifischer Diskriminierung besser
entgegentreten zu können.
Wer aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln möchte,
wird künftig von dem neuen "Budget für Arbeit" profitieren. Aus
diesem Budget erhalten Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von bis
zu 75 Prozent des ortüblichen Lohnes, wenn sie einen
schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellen. Wer wieder zurück in die
Werkstatt möchte, verliert seine rentenrechtliche Absicherung nicht.
Besonders wichtig war es der Koalition, das Arbeitsförderungsgeld
für die rund 300 000 Beschäftigten in Werkstätten auf künftig 52 Euro
zu verdoppeln. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die
nicht erwerbsfähig sind und Leistungen der Grundsicherung beziehen,
von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben - hiervon profitieren zum
Beispiel Werkstattbeschäftigte und Bezieher der Blindenhilfe. Zudem
werden die neuen Leistungen für Bildung auch für den Besuch
weiterführender Schulen sowie für schulische berufliche Weiterbildung
gelten.
Selbstbestimmtes Wohnen hat für die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben herausragende Bedeutung. Dazu wurden die Regelungen zur
Beachtung der Besonderheiten jedes Einzelfalls deutlich geschärft.
Jeder und jede Betroffene soll im Rahmen der Angemessenheit und
Zumutbarkeit selbst entscheiden können, wie oder mit wem er lebt.
Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden auch in
Zukunft nebeneinander gewährt. Es wird gesetzlich festgeschrieben,
dass es keinen Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe geben
wird.
Nach Vorlage des Gesetzentwurfs haben vor allem die Verbände von
Menschen mit Behinderungen Kritik geäußert. Die Koalition hat darauf
reagiert und in den vergangenen Wochen entscheidende Verbesserungen
am Gesetz vorgenommen. Es wird nochmals klargestellt, dass der Zugang
zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Die geplante
Regelung wird zunächst wissenschaftlich evaluiert und in einem
zweiten Schritt modellhaft in allen Bundesländern erprobt. Auf der
Grundlage gesicherter Daten wird eine neue Regelung zum 1.1.2023 in
Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der heute geltenden Regelung.
Die geäußerten Sorgen von Verbänden haben nochmals verdeutlicht,
dass der Umsetzungsbegleitung und Evaluierung eine entscheidende
Rolle zukommen wird. Damit kann sichergestellt werden, dass die
Verbesserungen des Gesetzes tatsächlich auch bei den betroffenen
Menschen ankommen."
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