(ots) - Mitarbeiter der Zentralen Leistungsabteilung des
Landesamtes für Flüchtlinge (LAF) verschickten heute einen Brandbrief
an die Präsidentin des LAF. Diesen Brandbief, der der Abendschau
exklusiv vorliegt" nennen sie eine "Gefahrenanzeige" nach Paragraf 15
des Arbeitsschutzgesetzes. Dieser Paragraf verpflichtet den
Arbeitgeber u.a. für Sicherheit und Gesundheit gegenüber seinen
Beschäftigten zu sorgen. Es ist die zweite Gefahrenanzeige, eine
erste gab es im Januar.
Die Mitarbeiter, die diesen Brandbrief unterschrieben, bemängeln
eine erhebliche "Arbeitsüberlastung, die schwerwiegende Folgen für
Führungskräfte, Mitarbeiter und Antragsteller hat". Die Auswirkungen
seien enorm: zu viele Überstunden, ein geschwächtes Immunsystem und
einhergehende Krankheitsanfälligkeit, Bluthochdruck, Albträume,
Gereiztheit, Haarausfall, Schlafstörungen, Unruhegefühl,
Konzentrationsmangel, ständiger Druck. 15 Fälle pro Mitarbeiter und
Tag zu bearbeiten, seien zu hoch, weil der Umfang stetig ansteigen
würde.
Angeprangert werden fehlende, und unvollständig geführte Akten,
fehlende Fachkenntnisse und Schulungen, mangelnde Organisation,
unzureichende terminliche Kapazitäten, fehlende schriftliche
Arbeitsanweisungen und Informationen, zu wenig Räume, mangelhafte
Ausstattung. Man sei immer noch damit beschäftigt, die unzureichende
Aktenführung der Vergangenheit zu korrigieren. Immer noch gäbe es
Fälle, bei denen nicht klar ist, welche Zahlungen getätigt wurden.
Der überwiegende Teil der Mitarbeiter habe keine Verwaltungserfahrung
und auch keine fachspezifische Ausbildung. Inzwischen würden zwar
Schwerpunktschulungen angeboten, "diese umfassen jedoch lediglich
einen zeitlichen Rahmen von 1,5 Stunden. Die Informationspolitik sei
so unzureichend, dass viele Informationen nur über den Buschfunk
funktionieren würden. Zwar gäbe es donnerstags ein Meeting, aber es
gäbe nichts Schriftliches. Mitarbeiter, die daran wegen Krankheit und
Urlaub nicht teilnähmen, gingen neue Informationen verloren.
Folgefehler seien vorprogrammiert.
Am Ende des Brandbriefes fordern die Mitarbeiter Sofortmaßnahmen
zur Arbeitsentlastung. So würden sie auch keine Verantwortung für
auftretende Fehler oder Schadenersatzforderungen von Antragstellern
übernehmen, da die "Arbeitsüberlastung auf mangelnder Organisation"
in der Leistungsabteilung zurückzuführen sei.
Die Präsidentin des LAF, Frau Langeheine, wollte sich zur
Situation in ihrer Behörde nicht äußern.
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