(ots) - Fast 40 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer sind
davon überzeugt, auf dem Arbeitsmarkt keine Chance zu haben, wenn sie
sich nicht regelmäßig weiterbilden. Das ergab die gemeinsame Studie
vom GfK Verein und der Bertelsmann Stiftung "Bedeutung der Arbeit".
Aber die Auswahl an Seminaren, Lehrgängen oder Schulungen ist groß,
die Entscheidung entsprechend schwer. "Am besten lassen sich
Interessenten beraten, bevor sie sich für einen Bildungsträger und
Kurs entscheiden", empfiehlt Michael Schmidt, Leiter des TÃœV
Rheinland-Hochschul-Campus. Informationen zu einzelnen Anbietern und
Fördermöglichkeiten finden Interessenten im Internet. Am
allerwichtigsten ist aber, dass sich der Interessent im Vorfeld
Gedanken macht, welches berufliche Ziel er mit der Weiterbildung
erreichen will, um dann die passende Weiterbildung für sich zu
finden. TÃœV Rheinland bietet ein umfangreiches Programm an Seminaren
und berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildungen in vielen Bereichen, u.
a. Gesundheit, IT und Technik, an.
Weiterbildung besonders bei Pflegekräften gefragt
"Aufgrund der neuen Gesundheitsreform ist das Interesse an
Weiterbildungen im Bereich Pflege besonders groß", weiß Michael
Schmidt. Pflegekräften werden immer komplexere Aufgaben auferlegt und
die schweren körperlichen Belastungen durch die Arbeit nehmen zu.
Eine Fortbildung bietet Menschen in Pflegeberufen die Möglichkeit,
ihre Kompetenzen und Berufskenntnisse auszubauen - zum Beispiel im
Bereich Patientenberatung oder Personalführung. Weiterbildungen zum
Pflegedienstleiter (TÃœV) oder Pflegeberater (TÃœV) beispielsweise
bieten eine Alternative zur Pflege am Bett.
Den Chef ins Boot holen
Unabhängig von Pflege oder anderen Berufen: Sobald sich ein
Arbeitnehmer für ein Weiterbildungsangebot entschieden hat, sollte er
überlegen, seinen Vorgesetzten davon in Kenntnis zu setzen. So kann
er sehr schnell abklären, ob der Chef die Weiterbildung
beispielsweise finanziell fördert oder mit einem Bildungsurlaub
unterstützt. Schließlich kommen ihm die weiterführenden Kenntnisse
des Arbeitnehmers auch zugute.
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