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Hohes Risiko bei Baurechtsstreitigkeiten für private Bauherren / BSB veröffentlicht aktuelle Untersuchung baurechtlicher Mandate mit Verbrauchern

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(ots) - Durchschnittlich 26.000 Euro beträgt der Streitwert
bei Baurechtstreitigkeiten privater Bauherren mit Bauträgern,
Generalunternehmern und Baufirmen. Das ist ein Ergebnis der
gemeinsamen Untersuchung baurechtlicher Mandate von
Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und dem Institut für Bauforschung
e.V. Hannover (IfB). Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können sich
für private Bauherren erhebliche Kosten ergeben: So liegen die
durchschnittlichen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten bei
1.300 Euro, die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten im Schnitt bei
5.700 Euro. Für eine Gutachtenerstellung muss im Mittel mit 3.800
Euro gerechnet werden. Noch teurer wird ein Selbständiges
Beweisverfahren: Hier sind 9.300 Euro zu veranschlagen.
"Baurechtsstreite stellen ein erhebliches Kostenrisiko für
Verbraucher dar. Neben den Verfahrenskosten kommt zudem noch der
Faktor Zeit hinzu, da Baurechtsstreitigkeiten in der Regel sehr lange
dauern", sagt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB.

Insgesamt wurden 1.344 abgeschlossene baurechtliche Mandate mit
Verbrauchern aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet. Dabei kam es
in 42 Prozent der Fälle zu Streitigkeiten mit Bauträgern.
Generalunternehmer, also Unternehmer, die als Vertragspartner des
Bauherren einen Teil der Bauleistung selbst erbringen und einen Teil
an Nachunternehmer vergeben, sowie Generalübernehmer, das sind
Vertragspartner, die alle Bauleistungen an Nachunternehmer vergeben
und selbst nur das Bauvorhaben koordinieren, waren zu 30 Prozent die
Streitgegner. In 18 Prozent der Fälle kam es zu Streitigkeiten mit
Architekten. "In den letzten Jahren haben die Streitigkeiten mit
Bauträgern und Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern deutlich
zugenommen. Hier spiegelt sich die Marktsituation wider. Mehr und
mehr private Bauherren erwerben ihr Eigenheim von einem Bauträger.




Dieser bietet nämlich gleich ein Grundstück mit an, das gerade in
Ballungsregionen zur Mangelware wird", erklärt Becker.

Die Studienergebnisse sind auch ein Beleg für die derzeit
unzureichende Rechtslage für private Bauherren. "Deshalb begrüßt der
BSB den Gesetzentwurf für ein neues Verbraucherbauvertragsrecht.
Allerdings muss das Gesetzgebungsverfahren jetzt zum Abschluss
gebracht werden und darf nicht noch länger auf sich warten lassen",
so Becker weiter. Verbrauchern wird empfohlen, vor Vertragsabschluss
den Bauvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung von Fachleuten
gründlich prüfen zu lassen. Nur so kann eine fundierte Risikoabwägung
erfolgen.

Die Untersuchung ist auf
https://www.bsb-ev.de/studien/analysen-und-studien/ veröffentlicht.



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Datum: 29.11.2016 - 10:28 Uhr
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