Mehr als 25 Teilnehmer, überwiegend aus oberbayerischen Kommunen, informierten sich am 26. Januar 2017 anhand des Warngau-Models darüber, welche Vorteile eine "Umrüstung streng nach Vergaberecht" bringen kann. Im Mittelpunkt stand dabei auch die Aufforderung an die Rathäuser, gezielt Anbieter aus dem Mittelstand zur Schaffung von mehr Wettbewerb einzubinden.
(firmenpresse) - Dass auch bei einfachen Sanierungsmaßnahmen, trotz eines bestehenden Vertrages über die Straßenbeleuchtung, eine regelmäßige Ausschreibungspflicht für Kommunen besteht, war zentraler Gegenstand des Experten-Meetings in der Gemeinde Warngau. Organisiert wurde das Forum nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung im November 2016 erneut durch den Bundesverband Straßenbeleuchtung und Infrastruktur für den öffentlichen Sektor - BVSI. Die von ihm eingeladenen Fachleute zeigten praxisnah auf, wie Straßenleuchten im freien Wettbewerb zeitnah, vollständig und vor allem haushaltsneutral umgerüstet werden können. Denn auch ohne eigene Mittel können die Kommunen dazu beitragen, die Energiewende in Bayern Wirklichkeit werden zu lassen.
Ausschreibung ist Pflicht - auch bei bestehenden Verträgen
BVSI Vorstand Andreas Kleiner führte in seinem Referat an, dass viele Kommunen bei der Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtung oft durch mangelnde technische, rechtliche, organisatorische oder wirtschaftliche Kenntnisse gebremst werden. Und das obwohl der Umstieg auf LED-Technik die Energieverbräuche, CO2-Emissionen und Kosten zumeist um 60 Prozent und mehr reduziert. Während auf der kommunalen Seite personelle und zeitliche Ressourcen zur Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen oft eher knapp sind, kommt es bei den aktuellen Vertragspartnern, meist überregionale Energieversorger, häufig zur Blockade-Politik. Da die Umstellung auf LED-Technik deren wirtschaftlichen Interessen entgegensteht, werden Abhängigkeiten und fehlende Vertragskenntnis oftmals ausgenutzt, besonders hinsichtlich der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse der Straßenbeleuchtungsanlagen. Was in vielen Fällen dazu führt, bestehende Straßenbeleuchtungs-Verträge unter Umgehung der existierenden gesetzlichen Ausschreibungsvorschriften leichtfertig einfach zu erweitern.
Umsetzung trotz Widerstand der bisherigen Betreiber
Anhand des Beispiels der Gemeinde Warngau wurde durch WiRE Geschäftsführer Martin Reh als verantwortlichem Projektentwickler überzeugend aufgezeigt, wie trotz dieser Hindernisse eine gesamtheitliche Umrüstung auf LED-Technik in einer einzigen Sanierungsmaßnahme dennoch gelingen kann. Trotz eines bestehenden und noch laufenden Straßenbeleuchtungsvertrages, einhergehend mit intensivem, langjährigem Widerstand des aktuellen Betreibers, einem überregionalen Energiekonzern. Der Vergaberechtsexperte Stephan Boettger zeigte in seinem Vortrag auf, wie die nach Vergaberecht eindeutig geforderte, regionale Mittelstandsförderung in Warngau erfüllt wurde. In einem freien Wettbewerb der Bieter und dank der Beteiligung des deutschen Finanzierungsunternehmens VET, ganz ohne den Einsatz eigener Haushaltsmittel.
Als Abrundung konnten sich die interessierten Gemeindevertreter bei einer anschließenden Besichtigung der neu installierten LED Leuchten des deutschen Qualitätsherstellers ATON auch ein Bild von der professionellen Umrüstung durch die Fachleute von Hörmann KN in Warngau machen. Auch der anwesende Referent des Bayerischen Gemeindetages äußerte sich anerkennend über das gelungene Projekt.
Die Veranstalter freuten sich nach Ablauf der Tagung über die rundum positive Resonanz und haben eine Wiederholung, gerne auch an anderer Stelle, bei interessierten Kommunen bereits angekündigt.
Rüdiger Lehmann
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