(ots) - Alle Jahre wieder muss der Zoll eingreifen:
Spätestens ab Ende November beginnt nicht nur die Vorweihnachtszeit,
sondern auch die Hochsaison für die Einfuhr von illegalen
Feuerwerkskörpern und Böllern für den bevorstehenden Jahreswechsel.
Im vergangenen Jahr hat der Zoll nach Kontrollen auf der Straße
und zunehmend auch in der Post nach Internetbestellung mehr als 1,8
Tonnen einfuhrverbotene Feuerwerks- und Knallkörper beschlagnahmt
und vom Zollfahndungsdienst wurden in diesem Zusammenhang rund 250
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für 2016 zeichnet sich eine
deutlich steigende Tendenz ab. Zumeist stammten die illegalen
Produkte aus China und wurden auf dem Landweg via Tschechien und
Polen nach Deutschland eingeführt. Diese Produkte sind oftmals nicht
nur hochgefährlich, sondern sie sind auch illegal.
Der Zoll warnt daher eindringlich: Finger weg von pyrotechnischen
Produkten zweifelhafter Herkunft. Sie sind in aller Regel nicht auf
ihre Sicherheit geprüft und entsprechend gefährlich für Leben und
Gesundheit! Diese in allen Variationen und Mengen erhältlichen
Raketen und Böller sind oft mangelhaft verarbeitet und enthalten
Inhaltsstoffe mit zu hoher Sprengkraft.
Sichere Pyrotechnik erkennt man am vorgeschriebenen BAM- oder
CE-Zulassungszeichen, nachdem sie ein aufwändiges Prüfverfahren
bestanden hat. Aber selbst Produkte mit CE-Zeichen oder
BAM*-Zulassungszeichen sind dann gefährlich und nicht zulässig, wenn
diese Prüfzeichen gefälscht sind (*Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung).
Die Einfuhr dieser nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörper
ist daher verboten und wird in Deutschland als Verstoß gegen die
Vorschriften des Sprengstoff- und ggf. Zollrechts streng bestraft.
Mit einer Geldbuße oder im schweren Fall mit bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe.
Dazu Generalzolldirektor Uwe Schröder: "Der Zoll schützt die
Verbraucher und die redlichen Händler. Deshalb schauen wir hier genau
hin. Mein Rat: Finger weg statt Finger ab! Kaufen Sie Ihr Feuerwerk
nur bei zuverlässigen, autorisierten Händlern und mit dem
vorgeschriebenen Prüfzeichen. So riskieren Sie keinen Ärger mit dem
Zoll - aber noch wichtiger: Sie setzen Ihre Gesundheit und die
Anderer nicht leichtfertig aufs Spiel!".
Hinweise zur legalen Einfuhr von Feuerwerkskörpern finden Sie beim
Zoll unter: http://www.zoll.de/SharedDocs/Aktuelle_Einzelmeldungen/DE
/Fachmeldungen/vub_feuerwerkskoerper.html
Informationen zu den vorgeschriebenen Prüfzeichen finden Sie auf
der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung: https://www.bam.de/Navigation/DE/Home/home.html
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Jürgen Wamser
Telefon:0228/99682-7200
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