(ots) - Wer als erster an einer Unfallstelle
vorbeikommt, schaltet den Warnblinker ein - das ist für die meisten
Autofahrer selbstverständlich. Doch ist das allein schon ausreichend?
Nein - darin sind sich zwei Drittel der Autofahrer einig, wie eine
aktuelle Studie vom Kfz-Direktversicherer R+V24 zeigt. "Die
Unfallstelle muss abgesichert werden", so Sina Schmitt, Expertin bei
R+V24. "Da reicht Blinken allein nicht aus."
Was also ist beim Eintreffen an einer Unfallstelle zu tun,
insbesondere, wenn es Verletzte gab? R+V24 fragte Passanten danach.
Die Antworten: anhalten, Unfallstelle absichern, Krankenwagen rufen,
Warndreieck rausholen und dem Unfallopfer helfen. Das zeigt schnell,
dass die Verkehrsteilnehmer gut informiert sind.
"Mit dem Absichern ist eine Reihe von Schritten verbunden", so
Sina Schmitt. "Dazu gehört Warnblinker einschalten, Warnweste
anziehen und das Warndreieck mindestens 100 Meter vor der
Unfallstelle aufstellen, auf Autobahnen sogar 200 Meter." Das ist
wichtig, um die Gefahrenstelle gut erkennbar zu machen, damit es
nicht zu weiteren Unfällen kommt. Dabei muss der Helfer aber sich
auch selbst schützen, indem er z. B. möglichst hinter der Leitplanke
entlangläuft.
Als allgemeine Faustregel für die Maßnahmen am Unfallort gilt:
- Unfallstelle absichern
- Ãœberblick verschaffen
- Notruf absetzen
- Erste Hilfe leisten
Nicht helfen oder Rettung behindern ist sogar strafbar
Wer als erster einen Unfall beobachtet und nicht hilft, kann wegen
unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Auch neugierige Gaffer,
die Rettungsmaßnahmen behindern, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Und wer hinter einem Unfall im Stau steht, ist verpflichtet, eine
Rettungsgasse zu bilden - Rechtsfahrende müssen äußerst rechts,
Linksfahrende äußerst links fahren.
Einen Video-Podcast zur Straßenumfrage von R+V24 mit den Antworten
der Passanten finden Sie hier: http://ao-url.de/a0e806
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Sina Schmitt
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