Der Jurist Felix Haug betreibt in Berlin eine auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei. Hauptsächlich werden strafrechtliche Mandate in der Hauptstadt vertreten.
(firmenpresse) - Vor allem im Zusammenhang mit Unfällen im Straßenverkehr können Betroffene heute schneller mit dem Strafrecht in Konflikt kommen, als so manchen Unfallbeteiligten klar ist. Deshalb rät Felix Haug, der als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin tätig ist, weder den anderen Beteiligten noch der Polizei gegenüber unbedachte Aussagen ohne die vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt zu machen. Beschuldigte können sich dabei auf den Paragrafen 136 der Strafprozessordnung und Zeugen auf den Paragrafen 55 der gleichen Rechtsnorm berufen. Wer sich selbst keinen Anwalt leisten kann, hat in Deutschland das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Dieses Recht ergibt sich aus dem Paragrafen 141 der Strafprozessordnung. Anwalt Felix Haug kann sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger tätig werden.
Welche Tätigkeitsschwerpunkte hat der Rechtsanwalt aus Berlin?
Felix Haug hat sich auf das Straf- und Bußgeldverfahren rund um den Straßenverkehr spezialisiert. Er hilft Mandanten, bei denen zu Unrecht eine Entziehung des Führerscheins angeordnet wurde. Auch Fahrer, die widerrechtlich ein Bußgeld und einen temporären Führerscheinentzug wegen einer Rotlichtfahrt kassiert haben, weil sie beispielsweise Rettungsfahrzeugen an einer roten Ampel Platz machen mussten, sind bei dem Experten für Strafrecht in Berlin in guten Händen. Er berät Mandanten auch dann, wenn sie Zweifel an Bußgeldbescheiden haben, die aus anderen Gründen verhängt wurden. Außerdem gilt er als Experte beim Umgang mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung, oder kurz MPU.
Regulierung von Verkehrsunfällen ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt
Der Berliner Anwalt bietet bei der Unfallregulierung den Vorteil, dass er sich parallel auf das Zivilrecht und dort auf das Sach- und das Personenschadensrecht spezialisiert hat. Auf diese Weise kann er seine Mandanten sowohl bei den Verhandlungen mit den Unfallgegnern als auch deren Haftpflichtversicherungen sowie den eigenen Kasko- und Unfallversicherungen unterstützen. Handelt es sich um einen Arbeits- oder Schulwegunfall, kann der Anwalt für Strafrecht aus Berlin auch in die Verhandlungen mit den Berufsgenossenschaften oder den Gemeindeunfallversicherungsverbänden mit einbezogen werden.
Welche Service bietet Felix Haug?
Die Kanzlei in Berlin punktet mit mandantenfreundlichen Öffnungszeiten, die von Montag bis Freitag 9.00 Uhr beginnen und 18.00 Uhr enden. Termine werden per Mail und Telefon vergeben. Die anwaltliche Erstberatung ist sowohl telefonisch als auch per Mail möglich. Felix Haug rechnet mit den Mandanten selbst ab, wird aber alternativ auch auf Kosten einer Rechtsschutzversicherung tätig, wenn eine entsprechende Deckungszusage vorgelegt werden kann. Berechtigungsscheine für die Beratungskostenbeihilfe werden ebenfalls akzeptiert.
Arbeitsschwerpunkte der Kanzlei sind die strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung sowie die Bearbeitung verkehrs- und zivilrechtlicher Mandate.
Marienstraße 23, 70178 Stuttgart