PresseKat - Gefährdungsbeurteilung: Dritte Auflage des BAuA-Ratgebers online / Kostenlose branchenunabhängige

Gefährdungsbeurteilung: Dritte Auflage des BAuA-Ratgebers online / Kostenlose branchenunabhängige Handlungshilfe vollständig überarbeitet (FOTO)

ID: 1430788

(ots) -
Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es
verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung
durchzuführen. Als Handlungshilfe hat sich der "Ratgeber zur
Gefährdungsbeurteilung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) bewährt. Im Ratgeber finden Fachleute die
notwendigen Informationen, um eine Gefährdungsbeurteilung sicher
durchzuführen. Die dritte vollständig überarbeitete Auflage gibt es
jetzt als PDF-Download kostenlos und barrierefrei im Internetangebot
der BAuA.

Der mehrfach aktualisierte Ratgeber gehört seit 1997 zu den
Standardwerken der BAuA, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung geht.
Der Ratgeber ist branchenunabhängig angelegt und richtet sich in
erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die
Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und
durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester
arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für
die Durchführung an.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 führt in die
Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage
des Arbeitsschutzgesetzes ein. Im zweiten Teil werden die einzelnen
Gefährdungsfaktoren wie Lärm, mechanische Gefährdung oder
Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Bei jedem Gefährdungsfaktor
geht der Ratgeber auf dessen Art und Wirkung ein und gibt Grenzwerte
und Beurteilungskriterien an. Zudem benennt er wirksame Maßnahmen des
Arbeitsschutzes. Hinweise auf die jeweiligen Vorschriften, technische
Regeln, Normen und weiterführende Literatur erleichtern die
rechtssichere Umsetzung der Maßnahmen. Mit Textbausteinen, die den
entsprechenden Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich
Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3
enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der




Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine
Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation
überprüft werden kann sowie ein Bezugsquellenverzeichnis über
Vorschriften und Regelwerke.

Für die jetzt erschienene Fassung, wurden sämtliche Kapitel
überarbeitet und an die aktuelle Regelsetzung und den Stand der
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Den gesamten
Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt es im PDF-Format unter
www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung.

Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal
www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere
Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen.
Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten
Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch
die Handlungshilfe der Wahl wie beispielsweise der BAuA-Ratgeber
finden. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für
Arbeitsschutzfachleute"; 3. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; ISBN: 978-3-88261-211-0; 528
Seiten; PDF-Datei; DOI: 10.21934/baua:fachbuch20160901

Direkter Link: www.baua.de/dok/1307106

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de



Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse(at)baua.bund.de
www.baua.de

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Datum: 30.11.2016 - 11:37 Uhr
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