(ots) - Gesetzentwurf soll dichteres Bauen und mehr
beschleunigte Planverfahren ermöglichen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur
Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt beschlossen. Dazu
erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marie-Luise Dött:
"Die Änderungen im Bauplanungsrecht sollen helfen, die aktuellen
Herausforderungen der Stadtentwicklung und des Wohnungsbau zu
bewältigen. Mit der neuen Baugebietskategorie soll die Entwicklung
lebendiger Stadtviertel unterstützt werden. Hier kann dichter gebaut
werden und eine bunte Mischung von Wohnungen, Handel und Gewerbe oder
auch Kultur- und Sporteinrichtungen ist gewollt.
Mit Blick auf den aktuellen Wohnungsbaubedarf begrüßen wir
ausdrücklich die befristete Ausweitung der beschleunigten
Bebauungsplanverfahren auf Ortsrandlagen. Bis Ende 2019 können die
Kommunen nun Flächen im begrenzten Umfang vereinfacht für
Wohnungsbauzwecke planen. Dem stark gestiegenen Wohnungsbaubedarf
kann nicht allein durch Verdichtung in bisherigen Siedlungsgebieten
entsprochen werden. Auch die Ortsrandlagen müssen weiterentwickelt
werden, wenn jährlich 350.000 - 400.000 neue Wohnungen benötigt
werden.
Wir hoffen, dass die Kommunen von den neuen Planungsinstrumenten
zügig regen Gebrauch machen. Letztendlich liegt in deren Hand der
Schlüssel zur Lösung der Baulandproblematik und somit ganz wesentlich
zum Abbau der Lücke beim Wohnungsbau."
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