(ots) - Freiheitsentziehende Maßnahmen in Heimen und
anderen Einrichtungen künftig nur nach gerichtlicher Prüfung
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen
Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei
Kindern in den Bundestag einzubringen. Dazu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sabine Sütterlin-Waack:
"Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein für besseren
Kinderschutz. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns
nachdrücklich für eine gesetzliche Regelung eingesetzt. Wir reagieren
damit auf die teilweise unhaltbaren Zustände in Heimen,
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die uns von Kinder- und
Jugendpsychiatern geschildert wurden.
Bisher sind zum Beispiel Fixierungen oder das Anbringen von
Bettgittern bei Kindern und Jugendlichen, die in entsprechenden
Einrichtungen untergebracht sind, ohne gerichtliche Kontrolle
zulässig - anders als bei volljährigen Betreuten. Solche Maßnahmen
berühren jedoch die Rechte von Kindern mit gleicher Intensität wie
bei Erwachsenen und sind bei ihnen nicht weniger missbrauchsanfällig.
Wir begrüßen daher, dass freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
künftig nur nach gerichtlicher Prüfung und Genehmigung zulässig sein
werden.
Für uns ist wichtig, dass das Elternrecht in vollem Umfang gewahrt
bleibt. Die Befugnis zur Entscheidung über den Einsatz
freiheitsentziehender Maßnahmen und die Art und Weise ihrer Anwendung
liegt weiterhin bei ihnen. Lehnen sie eine Maßnahme ab, darf diese
von der Einrichtung nicht durchgeführt werden. Entscheiden sich
Eltern für eine freiheitsentziehende Maßnahme bei ihrem Kind, muss
diese in Zukunft aber zusätzlich durch das Familiengericht genehmigt
werden. Das Familiengericht hat somit eine unterstützende, aber keine
ersetzende Funktion.
Eltern befinden sich bei der Entscheidung über
freiheitsentziehende Maßnahmen oftmals in einer besonderen
emotionalen Situation, die sich in einem Interessenkonflikt zwischen
dem Schutz ihres Kindes und dem Wunsch einer fachgerechten Betreuung
äußert. Teilweise werden dann vorschnell und pauschal weitreichende
Einwilligungen erteilt, deren Ausübung im Einzelfall von den Eltern
nicht kontrolliert und hinterfragt werden kann. Hier sollen Eltern
durch den vorliegenden Gesetzentwurf größere Unterstützung im Sinne
des Kinderschutzes erfahren."
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