(ots) - Petitionen gehören in die Parlamente
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag befasst sich am
heutigen Mittwoch in einem Kongress mit dem Thema "E-Partizipation:
Demokratiegestaltung oder Klick-Tribunal?". Dazu erklären die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann und der
Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen, Günter Baumann:
"Wer sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen
Bundestag wendet, hat ein im Grundgesetz verankertes Recht auf die
Annahme, Bearbeitung und Bescheidung der Petition. Wer sich an
private Petitionsplattformen wendet, hat diese Rechte nicht. Der
Petitionsausschuss ist das Original - andere Anbieter sind einfache
Kopien ohne Befugnisse.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nimmt sich der
Sorgen und Nöte von Menschen an und versucht direkte Hilfe zu
leisten. Private Petitionsplattformen leisten keine direkte Hilfe,
sie organisieren bestenfalls Empörung. Wer um Hilfe beim Umgang mit
Behörden bittet, Gesetzeslücken identifiziert oder Ideen für die
Gestaltung unserer Gesellschaft hat, sollte sich daher an den
Petitionsausschuss wenden.
Wöchentlich erhalten die Mitglieder des Petitionsausschusses im
Deutschen Bundestag Anfragen zu Sachständen einzelner
Petitionsverfahren. Bei näherer Betrachtung stellt sich häufig
heraus, dass die Eingabe auf einer privaten Plattform verzeichnet
ist, nicht aber beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die inflationäre Verwendung des Begriffes Petition durch
Onlineportale irritiert viele Menschen. Die Aufrufe auf
Onlineportalen führen nicht zu einer Befassung durch den Deutschen
Bundestag und das werden sie auch in Zukunft nicht tun. Man kann nur
immer wieder dafür werben, dass sich die Menschen mit ihren Anliegen
an das Parlament wenden.
Im Ãœbrigen ist auf die Tatsache hinzuweisen, dass private
Plattformen Empörung ausschließlich dann erzeugen, wenn tausende von
Unterstützern gewonnen werden. Der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages ermöglicht Hilfe und Veränderung im Alleingang, sprich
ohne weitere Unterstützer.
Jedermann kann postalisch oder online auf der Seite
https://epetitionen.bundestag.de/ mit seiner Eingabe an den Deutschen
Bundestag herantreten, andere Eingaben unterstützen und diskutieren."
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