PresseKat - Zollüberprüft Friseurhandwerk Mindestlöhne werden gezahlt

Zollüberprüft Friseurhandwerk
Mindestlöhne werden gezahlt

ID: 1430971

(ots) - Schwarzarbeit vernichtet legale Arbeitsplätze, lässt
die Einnahmen der Sozialversicherung und des Staates wegbrechen und
macht einen fairen Wettbewerb unmöglich. Um Schwarzarbeit präventiv
entgegen zu wirken, setzt der Zoll auf einen breiten
gesellschaftlichen Konsens und schließt Bündnisse mit Arbeitgeber-
und Arbeitnehmervertretern. Am 15. April 2016 wurde das Bündnis zur
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit dem
Friseurhandwerk zwischen dem Zoll, dem Zentralverband des Deutschen
Friseurhandwerks sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di unterzeichnet.

Anknüpfend an das gemeinsame Wirken dieses Bündnisses wurde in der
Zeit vom 23.11.2016 bis 24.11.2016 erstmals eine bundesweite
Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk durch rund 2.700 Zöllnerinnen
und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführt. Da seit
dem 1. August 2015 jeder Arbeitnehmer im Friseurhandwerk Anspruch auf
den Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde hat, lag das
besondere Augenmerk der Kontrollen auf der Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes, um "schwarze Schafe" der Branche
aufzuspüren. Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung wurden
6.145 Betriebe überprüft und 15.189 Personen zu ihren
Arbeitsverhältnissen befragt. Erfreuliche Erkenntnis war, dass der
gesetzliche Mindestlohn von den Friseurbetrieben überwiegend gezahlt
wird. Als Ergebnis der Schwerpunktprüfung wurden dennoch 74
Ermittlungsverfahren durch den Zoll gegen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer eingeleitet. Bei den 32 Strafverfahren handelt es sich
überwiegend um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
den illegalen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel. Die 42 eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich die
Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und Verletzungen der




Aufzeichnungspflicht. In nur sechs Fällen wurden
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Unterschreitung des Mindestlohnes
eingeleitet. In circa 1.100 Fällen sind weitere
Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.

Regionale Ergebnisse erfragen Sie bitte bei Ihren Hauptzollämtern.



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0228 / 682 7200
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Datum: 30.11.2016 - 15:00 Uhr
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