(ots) - Bei den aktuellen Tarifverhandlungen für die
Zeitarbeitsbranche konnten sich die Arbeitgeberseite, vertreten durch
die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), und die
DGB-Gewerkschaften in der vergangenen Nacht auf einen neuen
Tarifabschluss einigen.Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der
beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem
Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter
Leitung der Verhandlungsführer der VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven
Kramer (iGZ). Zuvor hatte der Bundesvorstand des DGB im Namen von
acht Gewerkschaften den Entgelttarifvertrag zum 31. Dezember 2016
gekündigt.
Die neu tarifierten Entgelterhöhungen - basierend auf den
Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft -
steigen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018, zum 1. April 2019 sowie
zum 1. Oktober 2019 - jeweils für die Tarifgebiete Ost und West. Der
Entgelttarifvertrag umfasst damit eine Laufzeit von 36 Monaten bis
zum 31. Dezember 2019. Vereinbart ist, dass die Angleichung der
Entgeltgruppen Ost und West zum 1. April 2021 erfolgt. Ab diesem
Zeitpunkt wird der Geltungsbereich der Entgelttabelle West auf das
gesamte Bundesgebiet erweitert.
Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der
VGZ, erklärte: "Es waren harte Verhandlungen. Um einen Tarifabschluss
herbeizuführen, sind die Arbeitgeber bis an die Belastungsgrenze der
Unternehmen gegangen. Es ist zu befürchten, dass die Abschlüsse - vor
allem in den neuen Bundesländern - den Einsatz von Zeitarbeitnehmern
deutlich erschweren werden. Mit diesem Tarifabschluss wird sich die
Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Osten stark vermehren, die merklich
mehr verdienen als die Stammbelegschaft. Positiv ist allerdings - wir
haben Planungssicherheit bis Ende 2019."
"Mit der Ost-West-Angleichung des Tarifvertrages sind wir aus
Arbeitgebersicht bis an die äußerste Grenze unserer
Leistungsfähigkeiten gegangen" kommentierte Sven Kramer,
iGZ-Verhandlungsführer im VGZ und kommissarischer Bundesvorsitzender
des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, das
Ergebnis der Tarifverhandlungen. Die lange Laufzeit bis zum 31.
Dezember 2019 gewährleiste demgegenüber eine langfristige
Planungssicherheit sowohl für die Zeitarbeitsbranche als auch deren
Kundenunternehmen, begrüßte Kramer den Abschluss.
Die Tarifparteien haben sich außerdem darauf geeinigt, dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzuschlagen, die
in diesem Tarifabschluss vereinbarten Stundenentgelte der
Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung
verbindlich festzusetzen. Die Zweite Verordnung über eine
Lohnuntergrenze endet am 31. Dezember 2016 ohne Nachwirkung.
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