(ots) - Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die Verhandlungsgemeinschaft
Zeitarbeit (VGZ) nach einem Verhandlungsmarathon von Dienstagmorgen
bis in den frühen Abend des Mittwochs hinein einen neuen
Tarifabschluss für den Entgelttarifvertrag erreicht.
Bei den aktuellen Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche
konnten sich die Arbeitgeberseite, vertreten durch die
Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), und die DGB-Gewerkschaften
in der vergangenen Nacht auf einen neuen Tarifabschluss einigen. Die
VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden Arbeitgeberverbände
der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der
VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ). Zuvor hatte der
Bundesvorstand des DGB im Namen von acht Gewerkschaften den
Entgelttarifvertrag zum 31. Dezember 2016 gekündigt.
Die neu tarifierten Entgelterhöhungen - basierend auf den
Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft -
steigen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018, zum 1. April 2019 sowie
zum 1. Oktober 2019 - jeweils für die Tarifgebiete Ost und West. Der
Entgelttarifvertrag umfasst damit eine Laufzeit von 36 Monaten bis
zum 31. Dezember 2019. Vereinbart ist, dass die Angleichung der
Entgeltgruppen Ost und West zum 1. April 2021 erfolgt. Ab diesem
Zeitpunkt wird der Geltungsbereich der Entgelttabelle West auf das
gesamte Bundesgebiet erweitert. Eine detaillierte Auflistung der
Entgelte ist im Pressebereich auf der BAP-Website
(www.personaldienstleister.de) einsehbar.
Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der
VGZ, erklärte: "Es waren harte Verhandlungen. Um einen Tarifabschluss
herbeizuführen, sind die Arbeitgeber bis an die Belastungsgrenze der
Unternehmen gegangen. Es ist zu befürchten, dass die Abschlüsse - vor
allem in den neuen Bundesländern - den Einsatz von Zeitarbeitnehmern
deutlich erschweren werden. Mit diesem Tarifabschluss wird sich die
Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Osten stark vermehren, die merklich
mehr verdienen als die Stammbelegschaft. Positiv ist allerdings - wir
haben Planungssicherheit bis Ende 2019."
"Mit der Ost-West-Angleichung des Tarifvertrages sind wir aus
Arbeitgebersicht bis an die äußerste Grenze unserer
Leistungsfähigkeiten gegangen", kommentierte Sven Kramer,
iGZ-Verhandlungsführer im VGZ und kommissarischer Bundesvorsitzender
des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, das
Ergebnis der Tarifverhandlungen. Die lange Laufzeit bis zum 31.
Dezember 2019 gewährleiste demgegenüber eine langfristige
Planungssicherheit sowohl für die Zeitarbeitsbranche als auch deren
Kundenunternehmen, begrüßte Kramer den Abschluss.
Die Tarifparteien haben sich außerdem darauf geeinigt, dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzuschlagen, die
in diesem Tarifabschluss vereinbarten Stundenentgelte der
Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung
verbindlich festzusetzen. Die Zweite Verordnung über eine
Lohnuntergrenze endet am 31. Dezember 2016 ohne Nachwirkung.
Ãœber den BAP:
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs-
und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000
Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben
organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter
www.personaldienstleister.de.
Besuchen Sie uns auch unter: http://www.presseportal.de/nr/104864
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Pressekontakt:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP),
Ulrike Heine,
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Website: www.personaldienstleister.de
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