(ots) - In Zeiten, in denen sich ganze Branchen den Kopf
über geeignete Digitalisierungsstrategien zerbrechen, lebt der
vollversorgende pharmazeutische Großhandel sie vor. Denn im Geschäft
mit der Arzneimittelversorgung konnte man es sich noch nie leisten,
einen zukunftsweisenden Trend zu verschlafen.
Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel war immer schon ein
Meister der Rationalisierung und hat bereits früh das Potential der
Technisierung seiner Prozesse erkannt und umgesetzt. Bestes Beispiel
dafür ist der Bestellprozess zwischen Apotheke und Großhandel durch
das Verfahren MSV2. Bereits vor über 30 Jahren eingeführt war es so
zukunftsweisend, dass es bis zum heutigen Tag noch teilweise im
Einsatz ist. Doch die Anforderungen im Großhandel und den Apotheken
haben sich geändert. Deshalb brachte der Bundesverband PHAGRO
gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem
Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) vor drei
Jahren ein neues, internet-basiertes Bestellverfahren mit dem Namen
MSV3 auf den Weg. Es wird heute bereits von mehr als 80% aller
Apotheken genutzt.
Mit Einführung der MSV3-Norm hat der PHAGRO im Arzneimittelmarkt
erneut eine Vorreiterrolle im Bereich Digitalisierung eingenommen. In
einem nächsten Schritt soll künftig auch die elektronische
Ãœbermittlung von Artikelinformationen bei Lieferungen und Retouren
möglich sein. Damit bildet MSV3 die Voraussetzung, die Abläufe sowohl
auf Großhandels- als auch auf Apothekenseite immer effizienter und
weitgehend papierlos zu gestalten.
"Die Ãœbermittlung von Chargeninformationen in Papierform, die ab
dem Jahr 2019 für verschreibungspflichtige Arzneimittel gesetzlich
vorgeschrieben ist, ist weder zeitgemäß, noch sinnvoll, da diese
Daten nicht elektronisch weiterverarbeitet werden können. Wichtig ist
nun, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden,
um die Prozesse im Großhandel und der Apotheke auf der Basis von MSV3
Schritt für Schritt weiter zu digitalisieren", so Dr. Thomas Trümper,
Vorsitzender des PHAGRO.
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