(ots) - Wenn im Frühjahr die nächste Runde im
Gerichtsstreit um die Macht bei Aldi Nord zwischen Gründersohn Theo
Albrecht junior und seiner Schwägerin Babette, Witwe seines Bruders
Berthold, ansteht, rechnet deren Anwalt Andreas Urban mit einer
Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, das seiner Mandantin Recht
gegeben hat.
Im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin BILANZ, das am Freitag der
Tageszeitung DIE WELT beiliegt, wies er daraufhin, dass es in
Deutschland fast unmöglich sei, eine einmal verabschiedete Satzung
einer Stiftung zu verändern.
Im November hatte ein Bericht der Bild am Sonntag aus einem Brief
der Witwe Babette Albrecht zitiert, in dem sie ihren Gatten als
alkoholkrank und nicht geschäftsfähig bezeichnete. Dabei ging es ihr
um die Frage, ob die Satzungsänderung der Jakobus Stiftung, eine der
drei Stiftungen, die Aldi Nord kontrollieren, rechtens sei. Darin
hatte ihr Gatte Berthold auf Betreiben seines Bruders Theo für sich
und seine Nachkommen auf das Recht verzichtet, diese Stiftung zu
beherrschen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Juni
geurteilt, dass diese Satzungsänderung nichtig sei. Anwalt Urban
rechnet mit einer neuen Runde der Auseinandersetzung vor dem OVG
Schleswig. Mit einer friedlichen Einigung rechnet er nicht. "Ich habe
den Eindruck, dass die Fronten auf der Gegenseite sehr verhärtet
sind", sagt er BILANZ.
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