(ots) - Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen
mit Behinderungen fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte
die Bundesländer auf, sich verstärkt anzustrengen, inklusive Bildung
zu verwirklichen.
"Immer wieder stellen Politiker die Inklusion in der Schule zur
Disposition - das ist nicht zielführend", erklärt Valentin Aichele,
Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des
Instituts. Deutschland sei jedoch durch die
UN-Behindertenrechtskonvention zu inklusiver Bildung in der
Regelschule verpflichtet. Die Länder müssten sicherstellen, dass die
notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt
würden. "Um ein inklusives Bildungssystem erfolgreich aufzubauen,
muss die sonderpädagogische Förderung systematisch in die allgemeine
Schule verlagert werden", so Aichele weiter. Dazu gehöre es auch,
Sonderschulen schrittweise aufzugeben. Nur so könnten hochwertige
inklusive Angebote für alle gesichert werden.
Auch die Vereinten Nationen kritisierten 2015, dass der Großteil
der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Deutschland
segregierte Förderschulen besucht. Sie forderten Deutschland auf,
dafür zu sorgen, dass alle Schüler Zugang zu einem qualitativ
hochwertigen, inklusiven Bildungssystem haben.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Art. 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
WEITERE INFORMATIONEN Themenseite Bildung der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention http://ots.de/8Vtsb
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