(ots) - Auch für Allradfahrzeuge gilt in der kalten
Jahreszeit bei widrigen Witterungsverhältnissen Winterreifenpflicht
und - wenn etwa auf Passstraßen vorgeschrieben - die Verpflichtung,
Schneeketten aufzuziehen. "Da moderne Allradler meist keinen
permanenten Vierradantrieb haben und nur im Bedarfsfall bei
schlüpfrigem Untergrund die zweite Antriebsachse zuschalten, sollten
Autofahrer Schneeketten auf die Räder der permanent angetriebenen
Achse montieren. Das ist in der Regel die vordere", erklärt
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÃœV Rheinland. Ein Blick in
die Betriebsanleitung hilft hier außerdem weiter.
Reifen nach sechs Jahren ersetzen
Die Winterreifen sollten mindestens vier Millimeter Profil
aufweisen und nicht älter als sechs Jahre sein, da sonst das Gummi
aushärtet und die Traktion nachlässt. Das Alter lässt sich mithilfe
der DOT-Kennziffer auf der Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden
Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das
Jahr. Allradautos ermöglichen durch die wesentlich bessere Traktion
zwar höhere Kurvengeschwindigkeiten, doch die Grenzen der Fahrphysik
können selbst sie nicht außer Kraft setzen. Auch das Bremsverhalten
unterscheidet sich nicht von konventionell angetriebenen Fahrzeugen.
Die Bremswege sind die gleichen.
Gute Traktion verleitet zum schnelleren Fahren
Eine potenzielle Gefahr sieht TÃœV Rheinland-Fachmann Sander eher
im Kopf der Allradfahrer. Der bessere Vortrieb wiegt sie in
Sicherheit und verleitet zum schnelleren Fahren. Das bedeutet jedoch:
Bei einem Unfall sind die Folgen erheblich fataler. Deshalb gilt auch
hier: auf schnee- und eisglatten Straßen runter vom Gas und das
Fahrverhalten entsprechend anpassen. Ãœbrigens: Das elektronische
Stabilitätsprogramm (ESP) sollte aus Sicherheitsgründen auch auf
glitschigen Straßen stets eingeschaltet bleiben.
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