(ots) - Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt
Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen
dabei, weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können,
entweder im bisherigen oder in einem neuen Beruf. Hierauf weist die
Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin anlässlich des
Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember
hin.
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung
werden etwa Arbeitsplätze technisch so ausgestattet, dass Betroffene
trotz gesundheitlicher Einschränkungen dort weiterhin arbeiten
können. Alternativ werden auch Kosten einer Arbeitsassistenz
übernommen. Gefördert wird auch die behindertengerechte Ausstattung
eines Kraftfahrzeuges, damit die Fahrt zur Arbeitsstätte möglich ist.
Arbeitgeber können von der Rentenversicherung ebenfalls finanzielle
Unterstützung erhalten, wenn sie behinderten Menschen den beruflichen
Wiedereinstieg ermöglichen oder sie betrieblich aus- oder
weiterbilden. Können Versicherte ihren bisherigen Beruf aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, ist die Qualifizierung
in einen anderen Beruf möglich.
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation kann erhalten, wer
bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese sind beispielsweise gegeben,
wenn eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren vorliegt oder wenn
ohne diese Leistungen eine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen
wäre.
Weitere Informationen zu den Themen Reha und Rente gibt es beim
kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter
0800 1000 4800 sowie unter www.deutsche-rentenversicherung.de im
Internet.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
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