(ots) - Wichtiges Anliegen der Union aus dem
Koalitionsvertrag wird umgesetzt
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat
einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes
erarbeitet. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Hendrik
Hoppenstedt:
"Die Koalition wird in Kürze einen gesetzlichen Anspruch auf
Hinterbliebenengeld einführen. Das Leid der Hinterbliebenen wird
künftig von der Rechtsordnung anerkannt, wenn ein nahestehender
Mensch durch Fremdverursachung getötet wird. Endlich wird damit ein
wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Es ist ärgerlich, dass Bundesjustizminister Maas drei Jahre
gebraucht hat, um einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zu
erarbeiten. Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen waren sich
schon lange über die Grundzüge einig. Der Bayerische Justizminister
Winfried Bausback hatte sogar bereits Anfang des Jahres 2015 einen
ausformulierten Gesetzentwurf vorgelegt. Heiko Maas hat leider andere
Prioritäten gesetzt und etwa am Verbot sexistischer Werbung
gearbeitet.
Den Schmerz beim Verlust eines nahen Angehörigen kann man niemals
mit Geld ausgleichen. Das ist völlig klar. Ziel des Anspruchs ist
daher ein symbolischer Ausgleich des Trauerschmerzes. Damit setzt die
Rechtsgemeinschaft ein Zeichen der Solidarität mit den
Hinterbliebenen.
Auf Initiative der Union wird im Gesetzgebungsverfahren zudem
geklärt werden, ob Schmerzens- und Hinterbliebenengelder, die einem
Ehegatten oder Lebenspartner zustehen, im Falle einer Scheidung aus
dem Zugewinnausgleich herausgerechnet werden können. Das erscheint
konsequent, denn diese Ansprüche haben einen höchstpersönlichen
Charakter und stehen grundsätzlich in keinem Zusammenhang mit der
gemeinschaftlichen Lebensführung."
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