PresseKat - Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes

Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes

ID: 1432341

Deutscher Kinderhospizverein: Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes reicht bei Weitem nicht aus

(firmenpresse) - Olpe. Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. (DKHV e.V.) macht zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung darauf aufmerksam, dass sich durch die Änderungen im Bundesteilhabegesetz die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verschlechtern könne. Der Verein fordert, wie auch weitere Sozialverbände und Organisationen, ein konsequentes Weiterarbeiten am Gesetz. Schließlich ist dies kein Gesetz, welches eine Minderheit der Bevölkerung betrifft: So leben in Deutschland rund 16,8 Millionen Menschen mit Behinderung und 7,5 Millionen mit einer Schwerbehinderung.

Neuregelung reicht bei Weitem nicht aus

Einige Punkte der Neuregelung begrüßt der Deutsche Kinderhospizverein durchaus:
So werden beispielsweise Genehmigungs- und Antragsprozesse teilweise vereinfacht und deutschlandweit eine unabhängige Beratung eingeführt. Auch wurde das Thema „Heranziehungen von Einkommen und Vermögen in die Eingliederungshilfe“ verbessert. So sollen künftig Betroffene mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen können. Doch reichen dem Verein diese Verbesserungen noch nicht aus.

Freizeit unabhängig und selbstständig gestalten können sollte Selbstverständlichkeit, nicht Privileg, sein.

„Mit der bisherigen Formulierung des Gesetzes verbessert es die Bedingungen für Menschen mit Behinderung nur begrenzt, dafür verschlechtert es diese in anderen Bereichen, wie beispielsweise der persönlichen Assistenz, stark“, so Martin Gierse, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhospizvereins. So sei es dem Verein in seinen Seminaren, Workshops und weiteren Angeboten stets ein wichtiges Anliegen, immer eine 1:1-Begleitung bieten zu können. Vor dem Erfahrungshintergrund sei es dem Deutschen Kinderhospizverein unvorstellbar, dass Assistenz künftig zur Hilfe zur Fortbewegung oder in der Wohnung „gepoolt“, also mit anderen Assistenznehmern, auch gegen den Willen der Betroffenen, geteilt werden soll.

Dazu Elisa Siepmann, Teilnehmerin eines Workshops des DKHV e.V. für junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung: „Jeder Mensch soll seine Freizeit unabhängig von Dritten und mit Hilfe der persönlichen Assistenz völlig selbstständig gestalten können. Das sollte kein besonderes Privileg, sondern eine Selbstverständlichkeit sein – eben genau so, wie für jeden anderen ohne Behinderung auch. Wenn ich beispielsweise duschen möchte, dann möchte ich duschen. Und ich möchte dabei nicht auf irgendeinen anderen Assistenznehmer warten oder Rücksicht nehmen müssen. Es muss einfach selbstverständlich sein, meinen Alltag nach meinen Vorstellungen und Wünschen völlig frei zu gestalten und dies nicht behinderungsbedingt einzuschränken.“




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. (DKHV e.V.) wurde 1990 von betroffenen Familien gegründet, um das Sterben und den Tod von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und die damit zusammenhängende Lebenssituation zu thematisieren. Damit gilt der DKHV e.V. als Wegbereiter der Kinderhospizarbeit in Deutschland. Mit über 20 ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten begleitet und unterstützt der Verein Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und deren Familien. Der DKHV e.V. mit Sitz in Olpe (NRW) beschäftigt rund 100 hauptamtliche und mehr als 800 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter dem Dach des DKHV e.V. bietet die Deutsche Kinderhospizakademie jährlich mehr als 50 Seminar-, Begegnungs- und Bildungsangebote für betroffene Familien, ehrenamtliche Begleiter und Interessierte an. Bis heute ist es Aufgabe des Vereins, die Kinderhospizarbeit weiter zu stärken und den Tod von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu enttabuisieren.



Leseranfragen:

Deutscher Kinderhospizverein e.V.
Bereichsleitung für Inhalte und Entwicklung
Marcel Globisch
Bruchstraße 10, 57462 Olpe
marcel.globisch(at)deutscher-kinderhospizverein.de
www.deutscher-kinderhospizverein.de



PresseKontakt / Agentur:

Deutscher Kinderhospizverein e.V.
Bereichsleitung für Inhalte und Entwicklung
Marcel Globisch
Mobil: 0151 / 4611 7165
Bruchstraße 10, 57462 Olpe
marcel.globisch(at)deutscher-kinderhospizverein.de
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Bereitgestellt von Benutzer: Silke Budde
Datum: 05.12.2016 - 08:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Soziales


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.12.2016

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