PresseKat - Ein Ort, zwei Haushalte / Der Fiskus verweigerte einem Arbeitnehmer steuerliche Vorteile (FOTO)

Ein Ort, zwei Haushalte / Der Fiskus verweigerte einem Arbeitnehmer steuerliche Vorteile (FOTO)

ID: 1432356

(ots) -
Normalerweise wird die doppelte Haushaltsführung von Arbeitnehmern
geltend gemacht, die an einem Ort ihren privaten Lebensmittelpunkt
haben (zum Beispiel in Gestalt der Familienwohnung) und an einem
anderen, weiter entfernten Ort ihren Arbeitsplatz haben und dort
ebenfalls eine Wohnung unterhalten. Doch was geschieht, wenn beide
Wohnungen innerhalb einer einzigen, wenn auch sehr großen Stadt
liegen? Mit dieser Frage musste sich nach Auskunft des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS die Spezialgerichtsbarkeit befassen.
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 7 K 7366/13; unter VI
R 2/16 anhängig beim Bundesfinanzhof)

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer machte in seiner Steuererklärung die doppelte
Haushaltsführung geltend. Seinen Angaben zu Folge ersparte er sich
durch den zweiten Wohnsitz - nahe am Ort der Berufsausübung - eine
Fahrtzeit von bis zu einer Stunde (einfache Strecke). Doch das
Finanzamt weigerte sich, das anzuerkennen. Innerhalb eines Ortes sei
ein solcher Weg zum Arbeitsplatz durchaus noch im Bereich des
Vertretbaren.

Das Urteil:

"Unter den Bedingungen einer Großstadt", so hieß es in der
schriftlichen Urteilsbegründung, "sind Fahrzeiten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte von etwa einer Stunde üblich und ohne weiteres
zumutbar". Das gelte insbesondere dann, wenn ein gut ausgebautes Netz
an Nah- und Fernverkehrsverbindungen existiere. Hier habe eine
Nachprüfung mit dem Routenplaner ergeben, dass man mit dem Pkw 37
Minuten und mit der S-Bahn 57 Minuten unterwegs sei. Das Fazit der
Richter: "Dies liegt noch im Rahmen der einem Steuerpflichtigen
zumutbaren Wegezeit."



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de





Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Zukunft gemeinsam gestalten / Ludwig Erhard Symposium fördert den Austausch der Führungskräfte von heute und morgen Pflege-Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 deutlich an (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.12.2016 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1432356
Anzahl Zeichen: 2191

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein Ort, zwei Haushalte / Der Fiskus verweigerte einem Arbeitnehmer steuerliche Vorteile (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 16-12-doppelhaushalt.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 16-12-doppelhaushalt.jpg