PresseKat - Geringwertige Wirtschaftsgüter können als Werbungskosten geltend gemacht werden

Geringwertige Wirtschaftsgüter können als Werbungskosten geltend gemacht werden

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Jetzt noch in neues Betriebsinventar investieren und Steuern sparen!

(PresseBox) - Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), im Wert von bis zu ? 410,? in Deutschland bzw. ? 400,? in Österreich, können laut Einkommenssteuergesetz als Werbungskosten sofort geltend gemacht werden. Wer jetzt noch in neues Betriebsinventar investiert, kann also Steuern sparen.
Ein großes Angebot an Werkzeuge und Maschinen bietet unter anderem der Onlineshop der Miller GmbH & Co.KG: https://www.mima.de Hier finden Handwerker vom Holzbohrer-Set bis zur Profi Bandsäge alles, was man zur Holzbearbeitung braucht.
Aktuell hat die Firma Miller in ihrer Weihnachtsaktion zahlreiche Angebote im Programm und es gibt ein zusätzliches Geschenk bei jeder Bestellung (ab 100? zzgl. MwSt. einen AGDA Meterstab, ab 450? zzgl. MwSt. eine Miller Bit-Box): https://www.mima.de/...



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Datum: 05.12.2016 - 09:17 Uhr
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