(ots) -
Für Pflegehilfs- und alle Betreuungskräfte in der Altenpflege
künftig 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten
Ab 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn in der Altenpflege für
die gut 400 000 Pflegehilfskräfte der voll- und teilstationären sowie
der ambulanten Altenpflege und für die nahezu 45 000 Betreuungskräfte
erneut deutlich an. Der Mindestlohn, also die absolute Untergrenze,
die mindestens bezahlt werden muss, liegt dann bei 10,20 Euro je
Zeitstunde im Westen und bei 9,50 Euro im Osten. Aktuell beträgt der
Pflegemindestlohn 9,75 Euro in den alten und 9 Euro in den neuen
Bundesländern. Mit der erneuten Erhöhung ab 1. Januar 2017 liegt der
Pflege-Mindestlohn weiter deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn,
der zum 1. Januar 2017 bundesweit einheitlich von 8,50 Euro auf 8,84
Euro angehoben wird.
Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes
Pflege: ,,Ich freue mich für alle Hilfs- und Betreuungskräfte in der
Altenpflege, dass sie mehr Geld bekommen. Ihre immer wichtiger
werdende Arbeit in einer rasant älter werdenden Gesellschaft, ihr
täglicher Dienst am Menschen, verdienen Anerkennung - ideell, aber
auch materiell. Seit Einführung einer Pflege-Mindestlohnkommission
2009 durch das Bundesarbeitsministerium, in der wir von Anbeginn an
mitgewirkt haben, hat sich der Arbeitgeberverband Pflege erfolgreich
zusammen mit anderen für eine Verbesserung der Einkommenssituation in
der Pflege eingesetzt. Bei seiner Einführung im August 2010 betrug
der Pflege-Mindestlohn noch 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im
Westen. Das ist eine absolute Erfolgsgeschichte von damals bis heute.
Für die 3. Mindestlohnkommission, die inzwischen ihre Arbeit
aufgenommen hat, setze ich auf eine Weiterentwicklung des
Pflegemindestlohns mit Augenmaß, was neue Erhöhungen und auch die
Laufzeiten angeht."
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