(ots) - Sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft:
Ehrenamtliche. Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder
im Altenheim - rund 23 Millionen Deutsche engagieren sich Schätzungen
zufolge in ihrer Freizeit. Aber Vorsicht: Wenngleich sich die
Ehrenamtlichen fürs Gemeinwesen einsetzen, sind sie dabei nicht
zwangsläufig gesetzlich unfallversichert, warnt die LVM Versicherung
mit Sitz in Münster.
Kostenlosen gesetzlichen Versicherungsschutz gibt es zunächst
einmal nur für bestimmte Gruppen Ehrenamtlicher - beispielsweise für
diejenigen, die in Rettungsunternehmen mit anpacken, im
Gesundheitswesen aushelfen oder sich in der Wohlfahrtspflege um
sozial benachteiligte oder schutzbedürftige Mitmenschen kümmern.
Andere Tätigkeiten hingegen sind nicht gesetzlich abgesichert - etwa
wenn Freiwillige ein Straßenfest ausrichten. Oder wenn sie einen
Seniorenkreis leiten, der nicht der Altenhilfe, sondern der
gemeinsamen Freizeitgestaltung dient.
Wer also ein Ehrenamt ausübt, sollte sich erkundigen, inwieweit
dabei automatisch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift.
Ist dies nicht der Fall, hat die Organisation, für die der
Freiwillige tätig ist, eventuell für freiwilligen Unfallschutz bei
der gesetzlichen Unfallversicherung oder einem privaten
Unfallversicherer gesorgt.
Um sich eigeninitiativ für den Fall der Fälle abzusichern, können
Ehrenamtliche eine private Unfallversicherung abschließen. Die greift
nicht nur bei der Ausübung des Ehrenamtes, sondern auch bei allen
übrigen Unfällen. So ist egal, ob der Versicherte von der Linie aus
als Trainer eine Hobby-Fußballelf dirigiert, für einen Verein selbst
dem Ball hinterherjagt oder zur Mannschaftsparty radelt: Unfallschutz
hat er rund um die Uhr.
Pressekontakt:
Katharina Fiegl
Abteilung Kommunikation
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