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Auch Adoptiveltern, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche
Partnerschaften profitieren von der weltweit gültigen Regelung
AXA verbessert für seine Mitarbeiter weltweit die Regelungen zu
Mutterschutz und Elternzeit. Die neue Elternrichtlinie von AXA
unterstützt werdende Eltern, die bei dem Versicherer beschäftigt
sind. Adoptiveltern, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche
Partnerschaften profitieren von der Regelung ebenso.
In Deutschland können sich werdende Mütter, die bei AXA arbeiten,
zwei Wochen vor dem Mutterschutz freistellen lassen - und das bei
vollem Gehalt. Voraussetzung ist, dass der Mutterschutz nach dem 1.
Januar 2017 beginnt. Arbeitet der andere Elternteil bei AXA, kann er
sich nach der Geburt des Kindes für vier Wochen freistellen lassen.
AXA zahlt auch dann das volle Gehalt während der gesamten
Freistellungszeit. Bei einer Adoption hat der Elternteil, der sich
hauptsächlich um das Kind kümmert, zusätzlich zur Elternzeit Anspruch
auf 16 Wochen vollbezahlte Freistellung. Hiermit geht AXA weit über
die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, denn in Deutschland gibt es bei
Adoption keinen Anspruch auf Mutterschutz.
"Mit dem Angebot unterstützen wir als Arbeitgeber Eltern mit
zusätzlicher Zeit, um Kinder in der Familie willkommen zu heißen.
Gleichzeitig trägt das Angebot dazu bei, biologische und
Adoptiveltern inklusive gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
sowie alleinerziehende Elternteile gleichzustellen. Sie alle können
das neue Angebot nutzen", sagt Astrid Stange, Vorstand für Strategie,
Personal und Organisation bei AXA Deutschland. "Mit Maßnahmen wie
dieser fördern wir gezielt ein gesundes Arbeitsklima, in dem sich
Mitarbeiter wohlfühlen - und zwar unabhängig davon, welches
Familienmodell sie für sich persönlich wählen", ergänzt Stange.
AXA fördert Vielfalt
Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt setzt sich AXA für ein
vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein. Astrid Stange: "Wir sehen
Vielfalt als entscheidenden Erfolgsfaktor und die vielfältigen
Perspektiven als bereichernde und kreative Ressource. Denn Offenheit,
Respekt und Wertschätzung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten
müssen ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit bei AXA sein.
Diese Grundsätze helfen uns, innovative Lösungen für die vielfältigen
Erwartungen unserer Kunden zu entwickeln."
Mitarbeiter profitieren weltweit
AXA Deutschland wird in die Umsetzung der Elternrichtlinie pro
Jahr einen hohen sechsstelligen Betrag investieren. Die neue
Richtlinie, in der alle Anspruchsvoraussetzungen geregelt sind, gilt
für alle in Deutschland ansässigen Gesellschaften von AXA. Sie wird
ab 2017 weltweit in allen 64 Ländergesellschaften eingeführt und
bietet nicht nur in Deutschland bessere Bedingungen als sie der
Gesetzgeber vorsieht. So gilt sie auch für Mitarbeiter in den USA, in
denen es keinen gesetzlichen Mutterschutz gibt.
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