Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
(firmenpresse) - 08.12.2016. Es sind nur noch ein paar Wochen bis zum Jahreswechsel 2017. Wer sich die Mühe macht, seine privaten Finanzen zu überprüfen, kann den einen oder anderen Euro sparen. Viele Fristen für Förderungen, Zuschüsse oder auch Befreiungen enden in der Regel jedoch zum Jahreswechsel 2017. Welche Spartipps sich Verbrauchern vor dem Jahreswechsel 2017 eröffnen, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) auf ihrer Homepage zusammengestellt.
Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist darauf hin, dass viele der Spartipps zum Jahreswechsel 2017 einen zeitlichen Rahmen haben. Beispielsweise endet die Frist für die Beantragung von Riester-Förderungen, auch rückwirkend für 2014, zum Jahresende 31.12.2016. Danach entfällt der Anspruch auf Zulagen aus dem Jahr 2014. Wer z.B. sein Haus energieeffizient sanieren oder die eigenen vier Wände besser vor Einbruch schüt-zen will, kann entsprechende Fördergelder beantragen. Anträge sollten rechtzeitig gestellt werden, bevor die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind.
Weitere Spartipps zum Jahreswechsel 2017 sind beispielsweise die Überprüfung von Steuerklassen, Freistellungsaufträgen, Sondertilgungen von Baukrediten oder die Sicherung der Bausparförderung über die Wohnungsbauprämie, zählt der Finanzexperte weiter exemplarisch auf.
Weitere Informationen und Hinweise zu „Spartipps zum Jahreswechsel 2017“ finden Sparwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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