(ots) - Die Manipulation von Abgaswerten hat die
Europäische Kommission heute veranlasst, Vertragsverletzungsverfahren
gegen EU-Mitgliedstaaten einzuleiten, darunter auch die
Bundesrepublik Deutschland. Damit wächst der Druck auf die
Bundesregierung in Sachen Luftqualität. "Es reicht nicht, auf eine
schnelle Elektrifizierung des Verkehrs zu hoffen und bestehende
Probleme bei der Luftreinhaltung auszusitzen", kommentierte Rainer
Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG).
Die Europäische Kommission wirft Deutschland vor, nicht
entschieden genug gegen sogenannte Abschalteinrichtungen für den
Motorenschutz vorzugehen. "Damit häufen sich die Verfahren gegen
Deutschland, die Versäumnisse bei der Luftreinhaltung monieren -
eines läuft bereits wegen zu hoher Feinstaubwerte, ein weiteres wegen
der anhaltend hohen Stickoxidbelastung", so Scharr. Schnelle Erfolge
bei der Luftreinhaltung seien nur möglich, wenn das Potenzial aller
zur Verfügung stehenden Alternativen genutzt werde. "Der
emissionsarme Kraftstoff Autogas schlägt mit drastischem Abstand
Diesel beim Stickoxid- und Benzin beim Feinstaubausstoß", betonte
Scharr mit Verweis auf eine aktuelle Analyse der Hochschule für
Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Es sei unverständlich, warum
der Gesetzgeber noch immer zögere, den Steuervorteil für
Gaskraftstoffe über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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