(ots) -
Das von vielen Städten und Gemeinden eingesetzte
Geschwindigkeitsmessgerät "PoliScan Speed" gerät abermals in die
Kritik. Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Mannheim (AZ 21 OWiG 509
Js 35740 / 15) vom 29.11.2016 geht hervor, dass das Gerät im
vorliegenden Fall die zulässigen Messfehlergrenzen überschritten
hatte. Die für den Betrieb notwendige Eichung gilt somit als
erloschen. Alle mit dem Gerät ermittelten Messwerte sind für etwaige
Bußgeldverfahren nicht verwertbar.
Das Amtsgericht stellt fest: "Dies bedeutet im Ergebnis, das
Messgerät entspricht nicht der Bauartzulassung in wesentlichen
Teilen, nämlich der Messwertermittlung. Oder umgekehrt, das Gerät
misst anders als in der Bauartzulassung beschrieben."
Diese Feststellung bestätigt Jan Ginhold, Geschäftsführer des
Portals Geblitzt.de. "Und das sind keine Einzelfälle. In einer Reihe
von Bußgeldverfahren, erwirkten unsere Vertragsanwälte eine
Einstellung, weil die Geschwindigkeitsmessung mit 'PoliScan Speed'
erfolgte.", so Ginhold.
Das Amtsgericht empfiehlt deshalb: "... bei jeder einzelnen
Messung zu prüfen ..., ob die zur konkreten Messwertbildung
beitragenden Rohdaten die Bedingungen der Bauartzulassung einhalten
oder nicht."
Man sollte daher frühzeitig Experten zur Prüfung der erhobenen
Vorwürfe einschalten. Betroffene können nach Erhalt eines
Anhörungsbogens oder spätestens eines Bußgeldbescheides Ihre
Unterlagen bei Geblitzt.de einreichen. Die Prüfung erfolgt durch, von
Geblitzt.de beauftragte Verkehrsrechtsanwälte. Für Betroffene ist
dieser Service kostenlos.
Ãœber Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt).
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre
Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und gegen diese vorzugehen.
Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Ãœberschreitungen,
Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.
Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die
den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech
Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und
reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend
überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die
Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen
sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide
werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen
somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen
(z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die
Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt
Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der
Prozessfinanzierung.
Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die
Betroffenen kostenlos.
Pressekontakt:
CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse(at)coduka.de
Link: https://www.geblitzt.de/
Original-Content von: CODUKA UG (haftungsbeschr?nkt), übermittelt durch news aktuell