(ots) -
Die Zahl der Steuerfälle in der ZÜV-Datenbank der
Kraftfahrzeugsteuer des Zolls hat vor wenigen Tagen die
100-Millionen-Grenze überschritten. ZÜV steht für
Zahlungsüberwachungsverfahren. Damit handelt es sich um eine der
größten Datenbanken für die Verwaltung von Zahlungen und
Einzugsermächtigungen weltweit.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr
durch die Finanzämter, sondern durch den Zoll erhoben. Dazu waren
zuvor schon die Datenbestände von 65 Millionen Kraftfahrzeugen von
den Bundesländern an den Zoll übertragen worden. Seit der Übernahme
wurden weitere 35 Millionen neue Zulassungen von den
Zulassungsstellen über das Kraftfahrtbundesamt an die Hauptzollämter
übermittelt. Insgesamt liegen also inzwischen rund 100 Millionen
Datensätze für die Erhebung der KFZ-Steuer beim Zoll.
Zuständig ist beim Zoll das Kompetenzzentrum für das Kassen- und
Rechnungswesen des Bundes (KKR) in Bonn. Dort wurden seit Juli 2014
23,2 Mio. Einzahlungen verbucht, 157,2 Mio. Lastschriften und 27,8
Mio. Auszahlungen durchgeführt und 13,2 Mio. Mahnungen versandt.
Insgesamt nimmt der Zoll pro Jahr rund 8,8 Mrd. Euro an
Kraftfahrzeugsteuer ein.
Hans Josef Haas, Vizepräsident der Generalzolldirektion, zeigt
sich zufrieden:
"Die Ãœbernahme der Kraftfahrzeugsteuer war ein Kraftakt, auf den
wir sehr stolz sein können. Das Überschreiten der 100
Millionen-Grenze beweist jetzt einmal mehr die Leistungsfähigkeit und
Flexibilität des Zolls. Von den Hauptzollämtern über die
Vollstreckungsstellen bis hin zum Kompetenzzentrum für das Kassen-und
Rechnungswesen des Bundes greifen hier alle Räder reibungslos
ineinander."
Zusatzinformation:
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine ökologisch ausgerichtete
Steuerart, die beispielsweise durch Steuerbefreiungen für Schlüssel-
und Zukunftstechnologien, also z.B. Elektrofahrzeuge, die Nutzung von
alternativen Energien im Bereich des Personen- und Gütertransports
fördern soll. Am 1. Januar 2016 betrug der Fahrzeugbestand an
Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 61,5 Millionen.
Das KKR wurde im Jahr 2006 eingerichtet. Es ist für die Abwicklung
aller Ein- und Auszahlungen der Bundesverwaltung inclusive
Folgeaktivitäten, die Durchführung von Kassenprüfungen sowie die
sogenannte Systempflege zuständig.
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie unter:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrz
eugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html
Zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer unter:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-d
er-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer_node.html
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
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Telefon: 0228-99 682 7200
pressestelle.gzd(at)zoll.bund.de
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