(ots) - Mehr als 100 Opfer: Mann soll Kinder zu
Sex-Aufnahmen verleitet haben
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen sexuellen Missbrauchs gegen
32-Jährigen aus Bad Iburg - BKA: Steigende Tendenz bei Cyber-Grooming
Osnabrück. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen einen
32-Jährigen aus Bad Iburg wegen dutzendfachen sexuellen Missbrauchs
von Kindern. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Freitag) berichtet,
soll der Beschuldigte unter falscher Identität sieben- bis
dreizehnjährige Mädchen und Jungen über das Internet angeschrieben
und dazu verleitet haben, ihm Nacktaufnahmen von sich zu schicken.
Dabei soll er die Kinder auch aufgefordert haben, für Bilder und
Videos sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Die Ermittler gehen
von 122 Opfern in Deutschland, Belgien und der Schweiz aus.
Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer soll in
Kürze Anklage am Landgericht Osnabrück erhoben werden. Weil die
Ermittler aber nicht alle Opfer identifizieren konnten, wird die
Anklageschrift voraussichtlich weniger Fälle umfassen. Der Anwalt des
Beschuldigten nahm auf Anfrage der "NOZ" keine Stellung zu den
Vorwürfen. Bei der Durchsuchung der Wohnung in Bad Iburg sollen mehr
als 600 kinderpornografische Dateien sichergestellt worden sein,
darunter auch die Aufnahmen der minderjährigen Opfer, die der
Verdächtige aber nicht weitergegeben oder verkauft haben soll.
Experten bezeichnen derartige Taten als Cyber-Grooming. Laut
Bundeskriminalamt verzeichnen die Sicherheitsbehörden 2005 noch 946
Fälle, bei denen Kinder mithilfe von Kommunikationstechnologie zu
sexuellen Handlungen überredet oder in denen ihnen pornografische
Inhalte gezeigt wurden. Im vergangenen Jahr waren es bereits 1958.
Das BKA gehe auch weiterhin von einer steigenden Tendenz aus, sagt
eine Sprecherin. Zudem müsse von einem "erheblichen Dunkelfeld"
ausgegangen werden. Das Strafgesetzbuch fasst derartige Taten unter
Paragraf 176 als sexuellen Missbrauch von Kindern zusammen, die mit
drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Der
Verdächtige soll nicht vorbestraft sein.
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