(ots) -
Am heutigen 12. Dezember 2016 traf sich der Vizepräsident der
Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, mit dem Geschäftsführer des
Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e.V. , Marten Bosselmann,
sowie weiteren Verbandsvertretern zu einem Gespräch am Hauptsitz der
Generalzolldirektion in Bonn. In dem Logistikverband sind die
führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste
organisiert.
Auf der Agenda des Gesprächs standen neben einem ersten
Kennenlernen die Umsetzung des seit 1. Mai 2016 geltenden
Unionszollkodex und die damit einhergehenden Neuregelungen für die
Branche. Haas und die Verbandsvertreter tauschten sich in diesem
Zusammenhang über eine enge Zusammenarbeit zwischen dem deutschem
Zoll und dem Verband aus und vereinbarten gegenseitige Unterstützung
hinsichtlich der Umsetzung wichtiger Regelungen im Zollbereich.
Haas äußerte sich nach dem Gespräch zufrieden und begrüßte den
regen und konstruktiven Austausch mit den Verbandsvertretern: "Die
Warenströme im Postverkehr nehmen durch den steigenden Versandhandel
immer mehr zu und unterliegen einem stetigen Wandel. Für den Zoll
ist es daher sehr wichtig, die Entwicklungen und Bedürfnisse bei
seinen Partnern zu kennen, um darauf mit seinen Prozessen reagieren
zu können. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung
des neuen Unionszollkodex."
Postsendungen aus Nicht-EU-Staaten müssen grundsätzlich
zollamtlich abgefertigt werden. Ob Zölle oder Steuern bezahlt werden
müssen und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der
Ware ab. Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22
Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar
zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7
Prozent wird aber fällig. Ab einem Wert von 150 Euro kann, abhängig
von der Ware, Zoll hinzukommen. Für Geschenksendungen an
Privatpersonen gelten unter bestimmten Umständen andere Wertgrenzen.
Kurierdienste übernehmen die zollamtliche Abwicklung in Vertretung
des Anmelders bzw. Empfängers. Im Jahr 2015 wurden dabei für knapp
vier Millionen Sendungen Zollanmeldungen abgegeben.
Zusatzinformation zum neuen Unionszollkodex: Seit dem 1. Mai 2016
gilt im Zollgebiet der Europäischen Union ein neues Zollrecht. Der
sogenannte Zollkodex der Union (UZK) sowie weitere damit im
Zusammenhang stehende Verordnungen der Europäischen Kommission lösen
den seit 1992 gültigen Zollkodex ab. Der UZK soll den internationalen
Warenverkehr schneller, sicherer und transparenter machen und
Vorteile für Bürger, Wirtschaft und Staat bringen. Die
Zollabfertigung wurde deshalb harmonisiert und vereinfacht, der
elektronische Datenaustausch ausgebaut, Verfahrenserleichterungen für
besonders vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte geschaffen und die
Möglichkeiten der Risikoanalyse verbessert. Die Schaffung effizienter
elektronischer Zollsysteme in allen Mitgliedstaaten soll
gewährleisten, dass die Zollvorschriften EU-weit einheitlich
angewendet und umgesetzt werden. Für die Zeit der Entwicklung und
Anpassung der dafür erforderlichen IT-Systeme und bis zu deren
Anwendung gibt es einen Ãœbergangsrechtsakt (UZK-TDA). Diese
Ãœbergangszeit soll nach derzeitiger Rechtslage Ende 2020
abgeschlossen sein.
Ziel des Zolls ist es, den Übergang in das neue Recht möglichst
gleitend und reibungslos im ständigen Austausch mit der Wirtschaft zu
gestalten. Bestehende Verfahren werden daher zunächst beibehalten.
Viele Änderungen werden nicht bereits mit dem 1. Mai 2016 angewendet.
Insbesondere genießen bestehende Bewilligungen und Zertifikate
Bestandsschutz und gelten bis zu ihrer Neubewertung oder dem Ablauf
ihrer Befristung fort. Zu einigen Regelungen werden auf nationaler
und europäischer Ebene noch Diskussionen geführt, die gegebenenfalls
noch zu Änderungen der Rechtsakte führen können. Dies wird bei der
Gestaltung der Übergangsmaßnahmen berücksichtigt. Die Umsetzung
erfolgt auch hier im Dialog mit der Wirtschaft, insbesondere wo
technische Anpassungen in IT-Systemen erforderlich sind. Weitere
Informationen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Der_Zollkodex
_der_Union/der_zollkodex_der_union_node.html
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
André Lenz
Telefon: 040/42820-1241
pressestelle.gzd(at)zoll.bund.de
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